Die Bestimmung der Ausmasse am Bau ist nach meinem Verständnis teilweise zwingend während der Bauaktivitäten durchzuführen und zwar dann, wenn durch den Arbeitsfortschritt Messungen nicht mehr möglich sind. Ein Beispiel dafür wären Elektroschlitze oder Unterputze. Wann sollten dem Bauherrn normalerweise die Ausmasse zu solchen Arbeiten vorgelegt werden? Bei der Endabrechnung ist es zu spät noch eine Prüfung vorzunehmen. Besteht hier ein Recht, dies Ausmasse zu einem früheren Zeitpunkt, d.h. dann zu verlangen wenn diese erhoben werden können. Die richtige Anlaufstelle für den Bauherrn ist der Bauleiter oder Architekt, d.h. dieser müsste über die Angaben verfügen - korrekt?
Danke vielmals für die Antworten.