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Ausformuliereung Reservationsvereinbahrung

4Antworten1’118Aufrufevon Marco123 · 26. September 2015letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. Marco123133 Beiträge26. September 2015
    Hallo,

    unser Eigenheim nimmt Formen an.

    Direkt mit der jetzigen Eigentümerin sind wir uns, ohne Markler, einig geworden.

    Da der Bezug noch etwas in der Ferne liegt haben wir einer Reservationsvereinbahrung zugestimmt (noch nicht unterschrieben...)

    Die fehlende Absicherung ohne Notarielle Beglaubigung ist uns dabei bewusst.

    Meinen Recherchen zufolge entfallen im Kanton BL beim Kauf für selber Bewohntes Eigentum die Handänderungssteuer für den Käufer.

    In der Vereinbahrung steht aktuell folgender Text (von der Verkäuferin verfasst):

    [SIZE=11pt]Die Kosten für die öffentliche Beurkundung, die Handänderung und den grund-[/SIZE]

    [SIZE=11pt]buchlichen Vollzug bezahlen die Käufer und die Verkäuferin unter solidarischer[/SIZE]

    [SIZE=11pt]Haftung je zur Hälfte.[/SIZE]

    Heisst "Handänderung" dass ich da zur Hälfte den Teil der Verkäuferschaft mitfinanzieren müsste?

    Da die Verkäuferin in eine Mietwohnung zieht ist sie ja Steuerpflichtig.

    Sind "Handänderung" und "Handänderungssteuer" das gleiche oder sind das 2 verschiedene paar Schuhe?

    Gruss

    Marco

  2. Hennessy854 Beiträge26. September 2015
    Teilung der Kosten sind in BL normal. Handänderung ist nur geschuldet, wenn weniger lang als 5 Jahre selber bewohnt wird.

  3. Marchi105 Beiträge7. Oktober 2015 · bearbeitet
    Teilung der Kosten sind in BL normal. Handänderung ist nur geschuldet, wenn weniger lang als 5 Jahre selber bewohnt wird.nn
    Gilt das mit der Handänderungssteuer nur in BL oder überall in der Schweiz?

  4. isitom2’343 Beiträge7. Oktober 2015
    Wenn ihr das Objekt sowieso kaufen wollt warum denn nicht gleich Nägel mit Köpfen machen und den Verkauf über den Notar jetzt schon abwickeln. Was da drin steht könnt ihr ja mitbestimmen. Somit entfällt die Reservation und die damit verbundene Unsicherheit.

  5. emil172’299 Beiträge12. Oktober 2015
    Handänderung ist der Vorgang, dass die Immobilie den Besitzer wechselt. Da gibts Steuern und Notarkosten und Grundbuchschreibgebühren.

    Davon zu unterscheiden ist die Grundstückgewinnsteuer, die grundsätzlich vom Verkäufer zu bezahlen ist. Der Eigentümer der Immobilie haftet aber dafür, d.h. wenn der Verkäufer nicht liquide ist und diese Steuer nicht zahlt, wirst du als neiuer Eigentümer von der Gemeinde zur Kasse gebeten, hast dann aber eine Forderung gegenüber dem Verkäufer. Deshalb ist es bei grösseren Immobilien üblich, diese sicherstellen zu lassen. Wie das geht weiss der Notar.

    Wenn die Reservation widerrufen wird, haftet der Vertragsbrüchige dem anderen für Kosten und Schaden, die er hinsichtlich des Verkaufs hatte und sonst nicht gehabt hätte.