Wenn ihr das Objekt sowieso kaufen wollt warum denn nicht gleich Nägel mit Köpfen machen und den Verkauf über den Notar jetzt schon abwickeln. Was da drin steht könnt ihr ja mitbestimmen. Somit entfällt die Reservation und die damit verbundene Unsicherheit.
Handänderung ist der Vorgang, dass die Immobilie den Besitzer wechselt. Da gibts Steuern und Notarkosten und Grundbuchschreibgebühren.
Davon zu unterscheiden ist die Grundstückgewinnsteuer, die grundsätzlich vom Verkäufer zu bezahlen ist. Der Eigentümer der Immobilie haftet aber dafür, d.h. wenn der Verkäufer nicht liquide ist und diese Steuer nicht zahlt, wirst du als neiuer Eigentümer von der Gemeinde zur Kasse gebeten, hast dann aber eine Forderung gegenüber dem Verkäufer. Deshalb ist es bei grösseren Immobilien üblich, diese sicherstellen zu lassen. Wie das geht weiss der Notar.
Wenn die Reservation widerrufen wird, haftet der Vertragsbrüchige dem anderen für Kosten und Schaden, die er hinsichtlich des Verkaufs hatte und sonst nicht gehabt hätte.