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Auflösung Dienstbarkeit bei Abriss

3Antworten2’725Aufrufevon janosh · 6. Mai 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. janosh2 Beiträge6. Mai 2010
    Einfamlienhaus, freistehend, separate Garagen (3 Stück zusammengebaut). Nun wird das EFH abgerissen, auch die Garagen. 2 Garagen stehen auf eigenem Grundstück, 1 Garage auf Nachbargrundstück, diese Garage gehört dem Nachbarn. 2 Garagen werden nun abgerissen. Es besteht eine Dienstbarkeit auf dem Dach (Estrich) aller 3 Garagen für den Nachbarn. Was passiert nun mit der Dienstbarkeit für die 2 eigenen Garagen? Wird dieses hinfällig, da das Gebäude abgerissen wird oder muss der Nachbar, der das Servitut hat seine Einwilligung geben, muss eine finanzielle Entschädigung oder gar eine adäquate flächenmässige Entschädigung folgen?

    Ich finde keine diesbezüglichen rechtlichen Hinweise.

    Dankbar für jeden Hinweis.

  2. Adi68434 Beiträge7. Mai 2010
    was besagt denn diese dienstbarkeit?

  3. janosh2 Beiträge7. Mai 2010
    Die 3 Garagen haben ein Giebeldach, so gibt es einen Estrich. Der Nachbar hat also das "Wohnrecht" für den Estrich über allen 3 Garagen.

  4. Adi68434 Beiträge10. Mai 2010
    und dieses recht nimmst oder hast du ihm mit dem abriss genommen... vermutlich könnte er auf diesem recht beharren und du müsstest das wieder so hinstellen.

    also, zusammen mit dem nachbarn erst die löschung der dienstbarkeit vereinbaren und dann abreissen. denn ich gehe auch davon aus, dass er umgekehrt auf seinem grundstück diese dienstbarkeit als recht eingetragen hat.