Ich hab im Forum keine Antwort auf meine Frage gefunden, daher erlaub ich mir, mal sie zu stellen:
Wenn ein Haus nach beispielsweise 20 Jahren den Besitzer wechselt und sich der Verkehrswert markant gesteigert hat, kann sich dadurch der Eigenmietwert verändern?
Ja auch ohne Handänderung. Je nach kanton werden diese Werte gelegentlich überprüft und unter Umständen auch angepasst. Sprich ein altes Haus, dessen Wert vor 20 Jahren erfasst wurde kann natürlich plötzlich mehr Wert sein.
Da war vor einiger Zeit mal ein Bericht im Kassensturzm Kt. ZH wo Rentern plötzlich der doppelte Eigenmietwert berechnet wurde aus diesem Grund.
Im Kanton Zürich kann der Kaufpreis sogar direkten Einfluss auf den Steuerwert haben... Liegt der Steuerwert z.B. über dem Verkehrswert (Kaufpreis) oder unter 70 % des Verkehrswertes (Kaufpreis) wird eine Einzelschätzung vorgenommen...
Bezüglich Eigenmietwert kann eine Veränderung der Marktmiete ebenfalls Einfluss auf den Eigenmietwert haben.
Auszug aus der Weisung des Kantonalen Steueramtes
Eine ausserordentliche Neufestsetzung der Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte von Liegenschaften erfolgt in der laufenden Steuerperiode:
– für neu erstellte Liegenschaften,
– nach umfassender Totalrenovation von Gebäuden (siehe Ziff. 33),
– nach Abbruch von Gebäuden,
– nach Handänderungen.
Wie du bereits geschrieben hast, kann (muss aber nicht) eine Neufestsetzung vorgenommen werden.