SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Anpassung Eigenmietwert durch Handänderung

5Antworten1’685Aufrufevon cinemax · 23. Oktober 2013letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. cinemax13 Beiträge23. Oktober 2013
    Hallo zusammen

    Ich hab im Forum keine Antwort auf meine Frage gefunden, daher erlaub ich mir, mal sie zu stellen:

    Wenn ein Haus nach beispielsweise 20 Jahren den Besitzer wechselt und sich der Verkehrswert markant gesteigert hat, kann sich dadurch der Eigenmietwert verändern?

    Gruss

  2. tommuller500 Beiträge23. Oktober 2013
    Hallo Cinemax

    In welchem Kanton befindet sich diese Liegenschaft?

    Gruss

    Tom

  3. booker1’201 Beiträge24. Oktober 2013
    Hallo

    Ja auch ohne Handänderung. Je nach kanton werden diese Werte gelegentlich überprüft und unter Umständen auch angepasst. Sprich ein altes Haus, dessen Wert vor 20 Jahren erfasst wurde kann natürlich plötzlich mehr Wert sein.

    Da war vor einiger Zeit mal ein Bericht im Kassensturzm Kt. ZH wo Rentern plötzlich der doppelte Eigenmietwert berechnet wurde aus diesem Grund.

  4. cinemax13 Beiträge24. Oktober 2013
    Wichtigstes Detail vergessen ;-)

    Kanton Zürich.

    Aber die Antwort habt ihr mir ja gegeben. Kann sein, muss aber nicht.

    Obwohl: "Theoretisch" sollte der Kaufpreis keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Mieten haben.

    Anyway Merci!

  5. tommuller500 Beiträge24. Oktober 2013
    Im Kanton Zürich kann der Kaufpreis sogar direkten Einfluss auf den Steuerwert haben... Liegt der Steuerwert z.B. über dem Verkehrswert (Kaufpreis) oder unter 70 % des Verkehrswertes (Kaufpreis) wird eine Einzelschätzung vorgenommen...

    Bezüglich Eigenmietwert kann eine Veränderung der Marktmiete ebenfalls Einfluss auf den Eigenmietwert haben.

    Auszug aus der Weisung des Kantonalen Steueramtes

    Eine ausserordentliche Neufestsetzung der Vermögenssteuerwerte und  Eigenmietwerte  von Liegenschaften erfolgt  in  der  laufenden Steuerperiode:
    – für neu erstellte Liegenschaften,
    – nach umfassender Totalrenovation von Gebäuden (siehe Ziff. 33),
    – nach Abbruch von Gebäuden,
    – nach Handänderungen.

    Wie du bereits geschrieben hast, kann (muss aber nicht) eine Neufestsetzung vorgenommen werden.

    Gruss

    Tom

    1× hilfreich
  6. cinemax13 Beiträge1. November 2013
    Merci Tom!