Kann mir jemand sagen wie es mit der 1. + 2. Säule der Frau aussieht, wenn sie (vorübergehend) nicht mehr arbeiten wird? Auf was muss hier geschaut oder was muss unternommen werden?
AusnahmenNichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen,
wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig
ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 850 Franken (doppelter Mindestbeitrag)
entrichtet. Dies gilt nicht, wenn die erwerbstätige Ehefrau oder
der erwerbstätige Ehemann bereits im AHV-Rentenalter ist.
Da ich mal annehme, dass du genug verdienst und dementsprechend den Beitrag von 850 Franken erreichst sollte dies alles betreffend der 1.Säule kein Problem darstellen.
Bezüglich der 2.Säule sieht es etwas anders aus:
Jede Pensionskasse handhabt es anders, am besten liest du die BVG des bisherigen Arbeitgebers deiner Frau durch, in den Unterlagen solltest du die Kürzungsprozentsätze bei fehlenden Beitragsjahren rauslesen können.
Des weiteren besteht die Möglichkeit sich auch wieder Einkaufen zu können bei fehlenden Beitragsjahren.
Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.
Wir selber haben die Freizügigkeitssumme der Pensionskasse in eine Immobilie investiert, da uns diese als Eigenmittel angerechnet wird sowie das Geld nicht bis ins Alter wenn meine Frau wieder arbeiten geht zu einem schlechten Zins auf einem Sperrkonto sein dasein fristet.