SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Eigenheim finanzieren (Konkubinat) danach Heirat. Tipps?

27Antworten4’339Aufrufevon Groli72 · 9. August 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. tommuller500 Beiträge13. August 2014
    Bei meinem Beitrag bin ich natürlich davon ausgegangen, dass der Notar sein Handwerk versteht und auf dem Laufenden ist...

    Die Sculden sind ohnehin separat in 233 f ZGB geregelt...

    Bezüglich Arbeitsqualität des Notars gilt eigentlich dasselbe wie bei anderen Handwerkern. Oder nicht?

  2. chrimel238 Beiträge13. August 2014
    Ja eben, jetzt kommen wir in den Bereich der für Laien extrem schwierig ist... Recht haben und Recht erhalten ist nicht das gleiche.

  3. habaUgeot1’199 Beiträge13. August 2014
    Bezüglich Arbeitsqualität des Notars gilt eigentlich dasselbe wie bei anderen Handwerkern. Oder nicht?
    Witzwitz

    Bei einem Handwerker hast Du einen Werkvertrag. Wenn er nicht das bringt, was abgemacht ist, kann er ausbessern oder es gibt Minderung. Vergiss das bei einem Auftrag. Der Notar arbeitet und hat dafür Geld zu gut, egal wie gut seine Arbeit ist.

    Haba

  4. _miau_516 Beiträge13. August 2014
    Witzwitz

    Bei einem Handwerker hast Du einen Werkvertrag. Wenn er nicht das bringt, was abgemacht ist, kann er ausbessern oder es gibt Minderung. Vergiss das bei einem Auftrag. Der Notar arbeitet und hat dafür Geld zu gut, egal wie gut seine Arbeit ist.

    Haba
    ..und als laie kann man das nicht mal beurteilen ob die arbeit gut war.. ich zumindest..

  5. tommuller500 Beiträge13. August 2014
    @Haba

    Nichts desto trotz besteht ja wohl ein Anspruch, dass die Arbeiten gesetzeskonform ausgeführt werden. Sollte dies nicht so sein besteht m.E. eine Haftung des Notars. Das Problem dabei ist, den Schaden zu definieren.

  6. Nachbar262 Beiträge13. August 2014
    Wird die Amortisation und weitere Kosten mit der Errungenschaft bezahlt, würde ohne Ehevertrag ein Teil des Gewinns in die Errungenschaft fallen. So wie es im Vertrag geschrieben ist, bleibt die LS trotzdem vollständig im Eigengut. Offenbar ist dies zulässig, sonst hätte der Notar dies so nicht in den Vertrag genommen...

    Die Frage ist nur, ob vorliegend beide das auch so verstanden haben. Dies ist aber in Unkenntnis der detaillierten Situation nicht zu beurteilen und auch immer eine sehr persönliche Angelegenheit.

    Dies ist weder ein Angriff auf jemanden noch rechtlich verbindlich.

    gruss

    Tom
    Selbstverständlich wird nur aus meinem (jetzt schon vorhandenen) Vermögen bezahlt. Ihr könn euch also alle wieder beruhigen.

    Gruss vom Nachbar

  7. chrimel238 Beiträge13. August 2014
    Na dann scheint das eine feine Sache zu sein! War trotzdem interessant was sich daraus für eine Diskussion entwickelt hat. 🙂

  8. Nachbar262 Beiträge13. August 2014
    Da stimme ich Dir voll und ganz zu. Ich konnte die genaue Situation hier nicht erklären und es wäre auch Offtopic gewesen.

    Gruss vom Nachbar