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Finanzierung EGH im Konkubinat

4Antworten2’947Aufrufevon Raphael · 21. April 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. Raphael768 Beiträge21. April 2008
    Hoi zusammen,

    habe am Freitag ein erstes Vorab-Gespräch mit meiner evt. zukünftigen Hypothekarbank.

    Wie ist das üblich, meine Freundin und ich leben zusammen, sie ist Studentin und arbeitet nebenbei. In welchem Mass wird ihr Einkommen zu meinem dazugerechnet, wenn wir das Haus "gemeinsam" bauen möchten? Es geht nicht (nur) um die Tragbarkeit, sondern v.a. auch um eine bessere Verhandlungsbasis.

    Wie (ausser durch eine Heirat) können wir diese Situation für uns bestmöglich ausnutzen? Was gilt es zu beachten?

    Vielen Dank schon jetzt für eure Tipps,

    Raphael

  2. Dominik269 Beiträge21. April 2008
    Hallo Raphael

    Auch wir standen vor der ähnlichen Frage, auch wenn wir beide ein Einkommen und EK in vergleichbarer Höhe zur Verfügung hatten.

    Wir dachten uns anfänglich, dass das ganze als "Gesamteigentum" im Grundbuch eingetragen werden sollte. Miteigentum (also eine prozentuale Aufteilung) erschien uns im ersten Moment wenig erbaulich (vor allem kann jeder Partner seinen Miteigentumsanteil grundsätzlich jederzeit verkaufen).

    Nun ist es aber so, dass sich vor allem bei allfälligen Vorbezügen oder Verpfändungen von Säule 3a oder Pensionskassengeldern ein Gesamteigentum im Konkubinat nicht eignet - sprich die entsprechenden Vorsorgestiftungen ihr Veto einlegen.

    Ich würde also auf jeden Fall das ganze im Miteigentum eintragen. Ob jetzt 50% / 50% kommt auf das verfügbare EK an. Ihr könnt euch auch ein internes zinsloses Darlehen (mit Vertrag!) gewähren (angenommen: du bringst 100k, sie bringt 50k --> du gewährst ihr 25k als "Pseudo"-Darlehen). Oder aber ihr macht ungleiche Eigentumsanteile. Der allfällige Verkauf einer Partei wird durch das obligatorische Vorkaufsrecht für den verbleibenden ein wenig entschärft.

    Bei weiteren Fragen nur wieder melden.

    LG Dominik

  3. rman495 Beiträge21. April 2008
    Hallo Raphael

    Gerade bei der Tragbarkeit würde ich eher etwas tiefer ansetzen und diese unter Umständen nur mit einem Lohn berechnen lassen...

    Solltet ihr mal Kinder haben, kann sich die Einkommenssituation sehr schnell ändern...

    Vor zwei Jahren (als unsere ersten Bankgespräche stattfanden) hätten wir uns als damalige Doppelverdiener massiv mehr leisten können. In der Zwischenzeit haben wir eine Tochter und nur noch ein Einkommen. Nun sind wir froh, dass wir etwas bescheidener geplant haben...

  4. Raphael768 Beiträge21. April 2008
    Hallo zusammen,

    merci für die Antworten.

    Wie oben erwähnt ging es hauptsächlich mal um die bessere Verhandlungsbasis mit den Banken. Tragbar muss die Hypothek auch für mich alleine sein, das ist mir klar. Wenn man aber (krass gesagt) alleine nur gerade auf 1/3 Tragbarkeit kommt und man gemeinsam bei 1/5 landet, macht das für die Verhandlung mit den Banken scheinbar viel aus. Und in den Unterlagen, die ich ausfüllen soll, sind halt 2 Spalten: Einkommen | Einkommen des Partners.

    Da steht nix von Verheiratet, und deshalb würde mich interessieren wie die Banken das so beurteilen.

    Merci + Gruss,

    Raphael

  5. Raphael768 Beiträge22. April 2008
    Hat niemand eine Idee, wie das gehandhabt wird?