Radon im Haus messen: was die Zahl bedeutet und was du danach tust
Radon messen kostet rund hundert Franken und dauert 90 Tage. Was der Referenzwert von 300 Bq/m3 auslöst, welche Sanierungsfrist gilt und was wirklich hilft.

Deine Gemeinde liegt auf der Radonkarte im Bereich mit erhöhter Wahrscheinlichkeit, das Haus stammt von 1968, und im Untergeschoss ist ein Zimmer ausgebaut. Radon riecht nicht, man sieht es nicht, und die einzige Zahl, die etwas darüber sagt, bekommst du erst nach drei Monaten. Wie du diese Zahl bekommst und was sie rechtlich auslöst, ist erfreulich klar geregelt.
Kurzantwort
- Der Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter im Jahresmittel, für Räume mit regelmässigem Personenaufenthalt (Art. 155 StSV). Am radonexponierten Arbeitsplatz gilt ein Schwellenwert von 1’000 Bq/m3.
- Eine anerkannte Messung dauert 90 Tage in der Heizperiode (Oktober bis März), in mindestens zwei getrennten Wohnräumen, durchgeführt über eine Messstelle von der BAG-Liste.
- Kosten: rund 80 Franken je Dosimeter im Kanton Bern, rund 100 Franken im Kanton Zürich, jeweils inklusive Auswertung. Einige Kantone messen gratis.
- Bei Überschreitung sanierst du auf eigene Kosten (Art. 166 StSV). Die Frist richtet sich nach dem Messwert: 10, 3 oder 1 Jahr.
- Bei Neu- und Umbauten macht dich die Baubewilligungsbehörde auf die Anforderungen aufmerksam (Art. 163 StSV) — die Vorsorge liegt dann bei dir.
Wie Radon ins Haus kommt
Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das beim Zerfall von Uran im Boden entsteht. Vom Untergrund her dringt es durch undichte Stellen der erdberührenden Gebäudehülle ein: Risse in der Bodenplatte, Naturbodenkeller, Fugen, vor allem aber Leitungsdurchführungen für Strom, Wasser und Abwasser. Das BAG hält im Informationsblatt zu Neu- und Umbauten fest: «Nach dem Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs und führt in der Schweiz jährlich zu 200 bis 300 Todesfällen.»
Zwei bauliche Umstände treiben den Wert nach oben. Erstens ein Unterdruck im Gebäude, der Bodenluft ansaugt — deshalb steht in den Basismassnahmen des BAG die Verminderung des Unterdrucks an erster Stelle. Zweitens eine dichte Hülle nach aussen bei gleichzeitig undichter Hülle nach unten: Wer Fenster ersetzt, ohne die Luftbilanz anzuschauen, kann den Radonwert erhöhen, ohne etwas am Boden geändert zu haben.
Wann eine Messung dringend ist
Der Einstieg ist die Radonkarte der Schweiz im Geoportal des Bundes. Sie zeigt nicht die Konzentration in deinem Haus, sondern die Wahrscheinlichkeit, den Referenzwert an diesem Standort zu überschreiten — in vier Stufen bis 1 Prozent, 2 bis 10, 11 bis 20 und über 20 Prozent.
Liegt dein Standort bei höchstens 1 Prozent, ist die Priorität 0; über 20 Prozent ist sie 5. Dazwischen zählt die Wegleitung Radon vier Gebäudekriterien, von denen jedes einen Punkt gibt:
- mindestens ein erdberührender Raum mit Personenaufenthalt, etwa bei Hanglage oder im Untergeschoss,
- Naturbodenkeller oder andere offensichtliche Undichtigkeiten gegenüber dem Untergrund,
- Baujahr vor 1980,
- im Rahmen von Renovationsarbeiten erhöhte Dichtigkeit der Gebäudehülle, vor allem nach einer Fenstererneuerung.
Bei den Prioritäten 4 und 5 ist eine Messung dringend empfohlen, bei 2 und 3 empfohlen, bei 0 und 1 kann sie in Betracht gezogen werden. Wie oft der Verdacht sich bestätigt, zeigt eine kantonale Zahl: Im Kanton Zürich weisen nach den bisherigen Messungen rund 5 Prozent der Gebäude in bewohnten Räumen Werte über 300 Bq/m3 auf.
Wie eine anerkannte Langzeitmessung abläuft
Anerkannt ist eine Messung nur, wenn sie nach den vorgeschriebenen Protokollen und über eine Messstelle von der BAG-Liste läuft. Die Anleitung des BAG für Wohngebäude verlangt:
- Expositionszeit von einem Jahr, mindestens aber 90 Tagen während der Heizperiode von Oktober bis März.
- Mindestens zwei getrennte Wohnräume mit langen Aufenthaltszeiten — Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer —, bevorzugt im Bereich mit Erdkontakt oder auf dem tiefsten bewohnten Stockwerk.
- Empfohlen zusätzlich eine Messung im Untergeschoss, in einem Raum mit hohem Radonpotenzial, etwa einem Keller mit Naturboden.
Praktisch heisst das: Dosimeter per Post bestellen, nach Anleitung aufstellen, nach der Messdauer zurückschicken. Die Auswertung kommt als Messbericht — und dieses Datum ist wichtig, weil die Sanierungsfristen ab Feststellung der Überschreitung laufen.
⚠ Für den Fall, dass 90 Tage nicht abzuwarten sind, etwa bei einer Handänderung, beschreibt das BAG eine Kurzzeitmessung. Sie erlaubt eine rasche Einschätzung der Überschreitungswahrscheinlichkeit, ist aber ausdrücklich keine anerkannte Messung und ersetzt den Jahresmittelwert nicht.
Welche Frist der Messwert auslöst
Überschreitet der Wert den Referenzwert, trifft die Eigentümerschaft nach Art. 166 StSV die notwendigen Sanierungsmassnahmen auf eigene Kosten. Wie schnell, steht in Tabelle 4 der Wegleitung Radon. Das Modell dahinter soll verhindern, dass über die Zeit eine kumulierte effektive Dosis von nahezu 100 Millisievert zusammenkommt.
| Gemessene Radonkonzentration | Räume mit langem Aufenthalt (über 30 Std./Woche) | Räume mit kurzem Aufenthalt (15 bis 30 Std./Woche) | Kein Aufenthaltsraum |
|---|---|---|---|
| über 300 bis 600 Bq/m3 | 10 Jahre | 30 Jahre | keine Massnahmen nötig |
| über 600 bis 1’000 Bq/m3 | 3 Jahre | 10 Jahre | keine Massnahmen nötig |
| über 1’000 bis 3’000 Bq/m3 | 1 Jahr | 3 Jahre | keine Massnahmen nötig |
| über 3’000 Bq/m3 | unter 1 Jahr, Planung rasch beginnen | 1 Jahr | keine Massnahmen nötig |
Zwei Feinheiten dazu. Findet vor Ablauf der Frist ohnehin ein wesentlicher Umbau statt, muss die Radonsanierung gleichzeitig erfolgen. Und wird ein Raum mit kurzer Aufenthaltszeit später zum Wohnraum umgenutzt — der ausgebaute Kellerraum ist der Standardfall —, gilt ab dann die kürzere Frist. Bleibt die Eigentümerschaft untätig, kann der Kanton die Sanierung anordnen (Art. 166 StSV, Vollzug nach Art. 158 StSV).
Welche Massnahmen den Wert senken
Jede Massnahme lässt sich auf eines von drei Prinzipien zurückführen: Radon am Eintritt hindern, es vor dem Eintritt aktiv entfernen, oder es aus dem Gebäude befördern. Welche Stufe passt, klärt eine Radonfachperson — und nach jeder Sanierung gehört zwingend eine Kontrollmessung dazu.
| Stufe | Massnahme | Aufwand | Wirkprinzip |
|---|---|---|---|
| 1 | Luftbilanz und Unterdruck korrigieren, Kellertür dicht schliessen, Lüftungsverhalten anpassen | gering | Radon wird ausgetragen, Ansaugung sinkt |
| 2 | Abdichten von Rissen, Fugen und Leitungsdurchführungen im Kellerboden | mittel, in Eigenleistung teils möglich | Eintritt wird behindert |
| 3 | Mechanische Ventilation im Keller; bei kontrollierter Wohnraumlüftung Frischluftansaugung mindestens 1.5 Meter über Boden | mittel | Radon wird aus dem Gebäude befördert |
| 4 | Radonbrunnen: Kernbohrung durch das Fundament, Schacht von rund 0.5 mal 0.5 Meter, Ventilator und Ableitung | hoch, baulicher Eingriff | Bodenluft wird vor dem Eintritt abgesaugt |
| 5 | Radondrainage beim Neubau oder Umbau: perforierte Rohre von 10 cm Durchmesser unter der Bodenplatte, passiv oder aktiv entlüftet | hoch, nur bei Bauarbeiten sinnvoll | Unterdruck unter dem Gebäude |
Das BAG bezeichnet die punktuelle Absaugung als sehr effektiv und hält fest, dass in den meisten Fällen eine einzige Absaugstelle genügt, etwa in der Mitte des Hauses oder im Raum mit der höchsten Konzentration.
Was beim Neubau und Umbau ohnehin gilt
Nach Art. 163 StSV macht die Baubewilligungsbehörde die Bauherrschaft im Baubewilligungsverfahren auf die Radonanforderungen aufmerksam; die Kantone mussten ihr Verfahren nach Art. 202 StSV bis 2020 entsprechend anpassen. Der Kanton Bern etwa verlangt dafür ein eigenes Formular zum Baugesuch, mit dem die Bauherrschaft bestätigt, dass die erforderlichen Schutzmassnahmen getroffen werden — und mit dem Hinweis, dass die Bauabnahme grundsätzlich auch eine Radonmessung umfassen kann.
Inhaltlich schuldest du «dem Stand der Technik entsprechende präventive bauliche Massnahmen», um unter 300 Bq/m3 zu bleiben. Als Basis nennt das BAG die konsequente Umsetzung der Radonmassnahmen aus der SIA-Norm 180. Weiterführende Massnahmen empfiehlt es, wenn das Gebäude einen Naturbodenkeller oder erdberührende Räume mit Personenaufenthalt hat oder die Karte mehr als 10 Prozent Überschreitungswahrscheinlichkeit zeigt. Konkret heisst das eine durchgehende Bodenplatte, erdberührende Wände aus Beton der Expositionsklasse XC2 und luftdichte Rohrdurchführungen.
Was heisst das für dich
Schau zuerst auf der Radonkarte nach und zähl die vier Gebäudekriterien durch — das kostet zehn Minuten und ergibt eine Priorität. Bestell die Dosimeter im September, damit die 90 Tage in die Heizperiode fallen, und miss in zwei bewohnten Räumen zuunterst im Haus. Kommt ein Wert über 300 heraus, halte das Datum des Messberichts fest: Ab da läuft deine Frist. Und wenn ohnehin Fenster, Keller oder Untergeschoss angefasst werden, miss vorher — nachher kostet dieselbe Wirkung ein Vielfaches. Dieser Überblick ordnet die Regeln ein; die Massnahme für dein Haus gehört einer Radonfachperson.
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Quellen
- BAG, Gesetzliche Bestimmungen bezüglich Radon — Referenzwert 300 Bq/m3 seit 1.1.2018, Schwellenwert 1’000 Bq/m3 an radonexponierten Arbeitsplätzen
- BAG, Wegleitung Radon V2.3 — Priorisierung, Aufenthaltszeiten, Sanierungsfristen in Tabelle 4, Radonschutz bei Neu- und Umbauten
- BAG, Radonkonzentration messen — Messanleitung mit 90 Tagen und zwei Räumen, Liste anerkannter Messstellen, Kurzzeitmessung
- BAG, Bauliche Massnahmen zum Radonschutz — Basismassnahmen nach SIA 180, Radondrainage, Radonbrunnen, Kontrollmessung
- Strahlenschutzverordnung, SR 814.501 — Art. 155 Referenzwert, Art. 163 Neu- und Umbauten, Art. 166 Radonsanierung, Art. 202 Übergangsfrist der Kantone
- Kanton Zürich, Radon — rund 100 Franken je Dosimeter, keine kostenlosen Messungen, rund 5 Prozent der Gebäude über dem Referenzwert
- Kanton Bern, Formular Rn Radon — rund 80 Franken je Dosimeter, Messung im Erdgeschoss während der Heizperiode
- Radonkarte der Schweiz, Geoportal des Bundes — Überschreitungswahrscheinlichkeit je Standort


