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Energie & Haustechnik

Photovoltaik und Brandschutz: was die Feuerwehr von deinem Dach erwartet

Kennzeichnung, Orientierungsplan, Abstände zu Brandmauer und Rauchabzug: was das VKF-Merkblatt für Solaranlagen verlangt und was in keiner Offerte steht.

Eine Erdungs- und Anschlussdose an der Dachzimmerdecke, eine DC-Leitung zur Dachdurchführung und ein gefaltetes Messblatt daneben.

Die Anlage ist montiert, der Abnahmetermin steht an, und der Monteur legt ein Blatt mit Messwerten hin. Nach dem Orientierungsplan für die Feuerwehr fragt niemand — bis in zwölf Jahren nachts ein Zug vor deinem Haus steht und wissen muss, wo die Gleichstromleitung durch den Estrich läuft. Der Brandschutz einer Photovoltaikanlage ist in der Schweiz sauber geregelt, aber die Pflichten sind zwischen Merkblatt, Norm und Bauherrschaft verteilt.

Kurzantwort

  • Massgebend ist das VKF-Brandschutzmerkblatt 2001-15 «Solaranlagen», genehmigt am 8. Dezember 2021 und gültig ab 1. Januar 2022, zusammen mit dem Stand-der-Technik-Papier von Swissolar, das die Technische Kommission Brandschutz der VKF geprüft hat.
  • Einen Feuerwehrschalter verlangt es nicht. Schalt- und Schutzeinrichtungen in der Gleichstromleitung sind im Merkblatt als optional bezeichnet.
  • Verlangt sind vier Dinge: ein Gefahrenhinweis aus witterungsbeständigem und farbechtem Material, ein Orientierungsplan der Anlage, die Anlagendokumentation vor Ort an gut zugänglicher Stelle — und die Information des Feuerwehrkommandos durch die Bauherrschaft.
  • Die Gleichstromseite bleibt bei Tageslicht unter Spannung, auch wenn die Wechselstromseite abgeschaltet ist. Deshalb regelt das Merkblatt Leitungsführung und Verlegeart so genau.
  • Zwei Abstände musst du kennen: 1,0 Meter Modulunterbruch im Bereich der Brandmauer und ein genügender Abstand zu Rauch- und Wärmeabzugsöffnungen, der ohne weitere Massnahmen bei 2,0 Metern erfüllt ist.

Welche Gefahr im Brandfall tatsächlich von der Anlage ausgeht

Das Merkblatt benennt drei Gefahrenbereiche, und der erste ist der, den die meisten unterschätzen. «PV-Anlagen erzeugen bei Tageslicht Spannung auch wenn die Installation beim (Haus-)Anschlusspunkt vom Verteilnetz getrennt ist. Bei Mondlicht und technischer Beleuchtung ist die Gefahr vernachlässigbar. Die Gefährdung durch die DC-Seite bleibt bestehen auch wenn die AC-Seite abgeschaltet wird.» Im Fehlerfall kann Spannung auch an leitfähigen Gebäudeteilen anstehen.

Das Stand-der-Technik-Papier präzisiert, wann das für die Einsatzkräfte heikel wird: «Die Gefahr von Stromschlag und Lichtbögen gilt besonders nach dem Ersteinsatz bei der Suche nach und der Beseitigung von Glutnestern.» Also nicht in der ersten Minute, sondern in der Stunde danach.

Dazu kommen zwei mechanische Punkte: Installationsteile und grossflächige Anlagen behindern den Einsatz, und Anlagenteile können herabfallen. Und ein baulicher: Im Brandfall muss die Feuerwehr den Dachstock von der Aussenseite her öffnen können, ausser bei Dächern aus Baustoffen der Klasse RF1 wie Beton- oder Metalldächern. Bei vollflächigen Solaranlagen ist die Zugänglichkeit mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen — das Merkblatt nennt die Zufahrt von einer anderen Gebäudeseite, eingebaute Sollöffnungsstellen oder geeignete Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Was Kennzeichnung und Freischaltung wirklich verlangen

Der Grundsatz im Merkblatt lautet: «Die Feuerwehr soll auf möglichst einfache Art eine vorhandene PV-Anlage erkennen und sich auf die Gegebenheiten einstellen können.» Daraus folgen konkrete Anforderungen:

  • Es ist ein Gefahrenhinweis anzubringen. Die Kennzeichnung soll aus witterungsbeständigem und farbechtem Material angefertigt sein.
  • Der Anbringungsort richtet sich nach der Niederspannungs-Installationsnorm SN 411000 (NIN), Ziff. 7.12.5.1.
  • Bei Gebäuden mit Brandmelde- oder Sprinkleranlage ist zusätzlich beim Feuerwehrbedien- und Anzeigeteil eine Kennzeichnung anzubringen.
  • Die Anlage ist in vorhandenen Brandschutz- und Feuerwehreinsatzplänen nachzuführen.

Und die Freischaltung? Im Anlagenschema des Merkblatts erscheinen der PV-Array-Anschlusskasten mit Schalt- und Schutzeinrichtungen sowie die Gleichstrom-Trennstelle — Letztere mit der Anmerkung, sie könne auch im Wechselrichter integriert sein. Der Anschlusskasten trägt ausdrücklich den Vermerk «optional». Eine schweizweite Pflicht zu einer fernauslösbaren Freischaltstelle am Gebäudeeintritt besteht nicht. Wenn dir eine Anbieterin eine solche Einrichtung verkauft, ist das eine Komfort- und Risikoentscheidung, keine Vorschrift — und sie gehört als eigene Position in die Offerte, damit du sie vergleichen kannst.

Wo der Anlagenplan hingehört

Der Orientierungsplan ist der Teil, der am häufigsten fehlt und am wenigsten kostet. Das Merkblatt verlangt ihn mit vier Angaben: Standorte der PV-Module, der Gleichstromleitungen, der Wechselrichter sowie der optionalen Schalt- und Schutzeinrichtungen. «Eine entsprechende Dokumentation ist der Feuerwehr abzugeben und vor Ort für die Feuerwehr an einer geeigneten, gut zugänglichen Stelle zu hinterlegen.»

Zwei Ergänzungen aus dem Stand-der-Technik-Papier:

  1. Ab 30 Kilowatt installierter Leistung — oder wenn von der Anlage eine relevante Gefährdung der Einsatzkräfte ausgeht — sind die Informationen des Orientierungsplans in bestehende Brandschutz- und Feuerwehreinsatzpläne aufzunehmen.
  2. Die vollständige Anlagendokumentation orientiert sich an der Norm SN EN 62446-1 und umfasst Systemdaten, Stromlaufpläne mit Prinzipschema, Stringplan und Dachplan, Datenblätter, Angaben zur mechanischen Konstruktion samt Statiknachweis, Betriebs- und Wartungsangaben inklusive Notabschaltung und Trennverfahren sowie die Prüf- und Abnahmeprotokolle. «Mindestens eine gedruckte Version der Dokumentation ist an einem geeigneten, gut zugänglichen Ort bei der Anlage zu deponieren.»

In mehreren Kantonen ist der Orientierungsplan bereits Teil des Meldeverfahrens: Der Kanton Zürich verlangt ihn nach dem VKF-Brandschutzmerkblatt zusammen mit Situationsplan, Dachaufsicht und Produktbeschrieb, bevor überhaupt gebaut wird.

Welche Abstände auf dem Dach gelten

SituationAnforderung
Aufgesetzte Anlage im Bereich einer BrandmauerModule auf einer Breite von 1,0 m unterbrechen
Brandmauer wird mindestens 0,3 m über die Solaranlage geführtkein Abstand nötig
Reiheneinfamilienhaus mit oberster Schicht aus Baustoffen RF1keine weiteren Massnahmen; bei einseitiger Montage bis zur Mittelachse der Brandmauer zulässig
Integrierte Anlage an einer BrandmauerBrandmauer hohlraumfrei bis an das hohlraumfreie Modul führen
Abstand zu Rauch- und Wärmeabzugsöffnungenbei 2,0 m ohne zusätzliche Massnahmen erfüllt; darunter Lichtraumprofil nachweisen
Integrierte Anlage über 1’200 m² mit VerlegeunterlageVerlegeunterlage aus Baustoffen RF1, oder Unterteilungen von mindestens 0,5 m Breite in Felder bis 1’200 m²
Integrierte Anlage über feuergefährdeten Räumenvollflächige, staubdichte und trittsichere Verlegeunterlage
Gleichstromleitungen, alledoppelte Isolation ohne PVC
Solarwärmeanlage mit Betriebstemperaturen ab 85 °Cdauerwärmebeständige Bauprodukte verwenden

Für das Einfamilienhaus sind die ersten drei Zeilen und die RWA-Zeile die praktisch relevanten. Wer an ein Nachbarhaus angebaut ist, klärt vor der Planung, ob das trennende Bauteil als Brandmauer ausgebildet wurde — bei bestehenden Bauten ist dafür massgebend, welche Anforderungen bei der Errichtung galten.

Deine Abnahmeliste Brandschutz

  1. Kennzeichnung montiert und lesbar. Am Anbringungsort nach NIN 7.12.5.1, aus witterungsbeständigem und farbechtem Material — nicht ein bedrucktes Blatt in einer Klarsichthülle.
  2. Orientierungsplan vorhanden. Mit Modulen, Gleichstromleitungen, Wechselrichter und allfälligen Schalt- und Schutzeinrichtungen. Ein Exemplar an die Feuerwehr, ein Exemplar gedruckt an der Anlage.
  3. Feuerwehrkommando informiert. Das ist deine Pflicht als Bauherrschaft, nicht die der Monteurin. Kurze E-Mail mit Adresse, Leistung und Orientierungsplan genügt.
  4. Anlagendokumentation übergeben. Systemdaten, Stringplan, Datenblätter, Statiknachweis, Betriebs- und Wartungsangaben, Mess- und Prüfprotokolle für die Wechselstrom- und die Photovoltaikseite.
  5. Leitungsführung geprüft. Gleichstromleitungen doppelt isoliert ohne PVC, nicht in vertikalen Flucht- und Rettungswegen, nicht in Aufzugsschächten, Dachhohlräume gegen Nager abgeschottet.
  6. Wechselrichterstandort geprüft. Ausserhalb feuer- und explosionsgefährdeter Räume und Zonen, Bedienelemente jederzeit zugänglich.
  7. Abstände dokumentiert. Brandmauer und Rauch- und Wärmeabzugsöffnungen mit Mass im Dachplan.
  8. Blitz- und Überspannungsschutz geklärt. Ist ein Blitzschutzsystem vorhanden, muss die Anlage darin integriert und zusätzlich in den Überspannungsschutz einbezogen sein.

Was heisst das für dich

Nimm diese acht Punkte als Anhang zur Abnahme und lass sie unterschreiben — sie kosten nichts, wenn sie von Anfang an mitlaufen, und sind teuer, wenn du sie in fünf Jahren nachziehst. Schick dem Feuerwehrkommando deiner Gemeinde nach der Inbetriebnahme selbst eine kurze Meldung mit dem Orientierungsplan; darauf wartet niemand, aber verlangt ist es. Und lass dir eine angebotene Freischaltstelle als eigene Position ausweisen, statt sie als Vorschrift zu akzeptieren — sie ist keine. Deponier zuletzt die gedruckte Anlagendokumentation dort, wo sie auch jemand findet, der dein Haus nicht kennt: beim Hausanschluss, nicht im Ordner im Büro.

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