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Zusammenlegen von 2 Eigentumswohnungen

1Antwort1’377Aufrufevon jachyra · 29. April 2013letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. jachyra2 Beiträge29. April 2013
    Hallo zusammen

    Wir haben vor kurzem eine Maisonette Wohnung (4.5 Zi) übernommen. Jetzt bietet sich die Möglichkeit die Wohnung unter uns zusätzlich zu erwerben (4 Zi) und zu einem Haushalt zusammenzulegen. Ich habe leider nicht soviel aussagekräftige Infos dazu gefunden - vielleicht hat hier jemand konkrete Erfahrungswerte oder Inputs!?

    Grundsätzlich beschäftigen mich die folgenden Punkte:

    - Lässt sich bei Zusammenlegen der beiden Wohnungen (inkl. Durchbruch mit Treppe und entsprechender räumlicher Umgestaltung) der Marktwert einfach kumulieren? Sprich wenn (als Beispiel) beide Wohnungen 500`000 CHF Marktwert haben - erreiche ich mit dem ganzen Objekt dann automatisch einen Marktwert von 1`000`000 CHF? Oder muss ich da Abstriche machen?

    - Kann ich die beiden Objekt rechtlich zu einem Objekt / Haushalt zusammenfassen (z.B. für Hausratversicherung, Billag, Abgaben...) oder muss ich die Wohnungen so oder so als getrenntes Eigentum behandeln?

    Vielen Dank für eure Inputs.

    Grüsse
    Fabio

  2. emil172’299 Beiträge14. Mai 2013
    Wenn tragende Wände, Haustüren oder das Treppenhaus betroffen sind muss auf jeden Fall die Stockwerkeigentümerversammlung vorher begrüsst werden.

    Der Marktwert ist ein Mass dafür, wie viel ein anderer für die Wohnung bezahlen würde, das hat mit der baulichen Veränderung nichts zu tun. Wenn kleine Wohnungen stärker nachgefragt werden als grosse, ist der Wert folglich nicht doppelt so gross.