Du hast recht... der TU-Zahlungsplan ist völlig einseitig... pro TU... übervorteilt Dich ungemein und taugt daher nur fürs Klo!
Dein Wunsch ist in Ordnung.. wobei es wohl auch davon abhängt, ob Du ein Haus oder eine ETW erwirbst, womit ja ggf. auch der Grundstückskaufpreis enthalten wäre?
Die Kosten vor Baubeginn sollten eigentlich auch nur die Planungskosten beinhalten. Ab dann, alles bitte nur nach erbrachter Leistung.
Ob er die letzten 5% so schluckt ist wohl fraglich. Hier kannst Du aber bei Vorlage einer entsprechenden Bankbestätigung (übergeben mit der Schlussrechnung) die gleiche Sicherheit erhalten. Dies kannst Du ihm ja noch anbieten.
Einmal mehr möchte ich darauf hinweisen, es ist nicht nur der Zahlungsplan vom TU/GU der wichtig ist, das ist nur ein Element des ganzen Vertrages. Viel wichtiger ist, wer kontrolliert den TU/GU, dass dieser die Unternehmer mit diesem Geld auch bezahlt...? Sprecht mit den Banken, thematisiert das mit dem TU/GU, ihr müsst sicher sein, dass euer Geld nur für eure Baustelle benutzt wird und nicht für irgendwelche Querfinanzierungen. Gut ist, wenn eine Treuhandperson eingesetzt wird, die von beiden Seiten anerkannt wird und prüft. Warum ich das jetzt schreibe? Soeben habe ich wieder von einem Baubetrüger erfahren...!
Mich würde brennend interessieren, bei welchem Zahlungsplan Du am Schluss gelandet bist. Ich stehe nämlich vor einem ähnlichen Problem und möchte auch nicht so stark vorfinanzieren.
Die Tips vom Bauexperten entsprechen auch meiner Vorstellung der minimalen Absicherung der Zahlungen. Die Rolle der Bank spielt hier eine zentrale Rolle. Sicher ist ein externer Treuhänder noch die bessere Lösung, aber der will auch bezahlt sein.
Besten Dank für Dein Feedback zum Ausgang bezüglich Zahlungsplan.
Ich stehe nämlich vor einem ähnlichen Problem und möchte auch nicht so stark vorfinanzieren.
Houseproud
Tja kein Wunder... da habt ihr evtl. ja auch den gleichen GU, mit den gleichen Daten vorliegen...
Aber egal, solche Zahlungspläne sind nicht akzeptabel.. und in aller Regel ist das auch nicht das einzige, welches dieser GU zu seinen Gunsten vertraglich festhält.. also ist in aller Regel noch viel mehr zu ändern, bevor man an eine Unterzeichnung auch nur denken sollte /emoticons/default_wink.png