Willkommen zum aktiven Hosta-Forum
- hostako2’487 Beiträge1. April 2004liebe hosta-freunde, ein herzliches willkommen und das ist kein 1. april-scherz.
schreibt, disskutiert und freut euch an unserem forum. /emoticons/default_biggrin.png
bert
- snowy owl501 Beiträge2. April 2004Hallo Bert,
Ich gratuliere! /emoticons/default_icon_cool.gif
Bitte ignoriere mein e-mail, wie du siehst, hat es geklappt!
Eigentlich ärgere ich mich, immer mehr PP und PPAF Hostas kommen auf den Markt. Da ich immer ein paar ganz neue Sorten mitbringe, musste ich feststellen, dass ich Moonstruck, Orange Marmelade und American Sweetheart besitze (letztes Jahr noch nicht registriert) und jetzt lese ich, dass alle 3 patentiert sind. Mein Lieferant hätte mich doch warnen können! Was denkst du, soll man Hostas wirklich patentieren??? Einige sind nur in den USA angemeldet, Andere in der EU, was heisst das für uns in der Schweiz ? Lys
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- hostako2’487 Beiträge3. April 2004hoi liselotte
sofern ich weiss, ist ein patent in den usa nicht für uns gültig. ich erinnere mich da an die sorte Tattoo welche in usa geschützt wurde (oder noch ist) für über 50 US$ verkauft wird und in holland von fransen für einen schundpreis 7 Euro verkauft wird. (was noch lange nicht heisst, dass die sorte das geld wert ist!)
genauere abklärungen täten not, aber wer kann sowas?
gruss bert
- snowy owl501 Beiträge4. April 2004Hallo Bert,
Werde versuchen herauszufinden, welche patentierte Pflanzen in Europa angemeldet sind, doch das kann dauern, bin zeitlich ziemlich überfordert.
Allerdings frage ich mich, als nicht Euroland, betrifft es uns in der Schweiz? H. 'JUNE' wurde 1991 in England patentiert. Ob die Gärtnereien in in der Schweiz tatsächlich auf eigene Vermehrung verzichten????? /emoticons/default_icon_rolleyes.gif Lys
- hostako2’487 Beiträge9. Mai 2004wer meldet sich sonst noch zu wort?
- staudenzauber7 Beiträge4. März 2006Grüße alle Hostafans!
Da das Thema "Patentierte Hosta" schon länger her ist würde
ich es gerne auffrischen!
Mich würde es sehr Interessieren ob es bei den Nachforschungen zu einem
Ergebnis gekommen ist?
Da wir selbst mit dem Problem konfrontiert sind.
Welche Sorten darf man Handeln und welche nicht?
m.f.G
Staudenzauber
- snowy owl501 Beiträge21. März 2006Hallo Staudenzauber,
hier ein paar ® Hostas: (ob das Zeichen über e-mail funktioniert weiss ich erst später)
AMERICAN SWEETHEART
ANNE
ARISTOCRAT
CHRISTMAS CANDY
CLIFFORD'S FOREST FIRE
EARTH ANGEL
EL NINO
ESKIMO PIE
ETERNAL FLAME
FIREWORKS
FOREST FIREWORKS
GOLDEN MEADOWS
GRAND MARKEE
Nächstes mal mehr! das sind nur ein paar, leider weiss ich nicht wo man eine komplette Liste finden kann. Einige davon sind nur in USA patentiert andere nur in EU-Ländern, viele an beiden Orten. Dürfen also dementsprechend nicht vermehrt werden, niht einmal im eigenen Garten!
Ein totaler Blödsinn! Kleine Gärtnereien werden Probleme haben......
Das Schlimmste ist, es kommen fast täglich Neue auf den Markt, welche nicht einmal mit der AHS registriert sind. Also glaube ich es ist unmöglich
die Übersicht zu behalten.
Ich finde wir sollten patentierte Hostas nicht mehr kaufen! Leider sind Einige wirklich gut. Doch viele sind das Geld nicht wert.....
Was denkt ihr????
Ich habe mindestens 20 Sorten, welche ich kaufte bevor sie patentiert wurden, also was tun?
Lys
- snowy owl501 Beiträge21. März 2006Noch ein paar ® Hostas:
HANKY PANKY
HEAT WAVE
HIGH SOCIETY
JUNE
JUNE FEVER
KARIN
LADY GUINEVERE
MOONSTRUCK
MORNING LIGHT
OLD GLORY
ORANGE MARMELADE
PARADISE GLORY
PARADISE JOYCE
PARADISE POWER
REMEMBER ME
RISKY BUSINESS
TATTOO
THUNDERBOLT
TITANIC
TOUCH OF CLASS
Da ich nicht weiss, welche in EU Ländern oder-und USA patentiert sind, richte ich mich ein, uns gebe nur die Anzahl Hostas, die ich gekauft habe heraus, die andern bleiben im Garten....
Werde in Zukunft sehr vorsichtig einkaufen. Viele Hostas heutzutage haben einen ebenbürtigen Doppelgänger! Wer sucht der findet!
Dazu kommt, die Schweiz ist nicht EU Mitglied, also gelten diese Vorschriften nicht, es sei denn, die Bestimmungen sind irgendwie mit den Bilateralen Verhandlungen eingebunden worden. Wie können wir wissen, was unsere Politiker alles hinter unserem Rücken tun???
Wer weiss mehr?????
Was ist eure Meinung?
Lys
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- hostako2’487 Beiträge23. März 2006handeln darf man sicher damit, aber vermehren und komerziell verkaufen nicht.
- staudenzauber7 Beiträge29. März 2006Hallo "snowy owl" danke für die ausführliche Liste!
m.f.G
Staudenzauber
- blattgruen1 Beiträge2. Mai 2013Liebe Hostafreundinnen u. -freunde
Interessiert habe ich die Beiträge zum Thema "Patentierung" von Hosta-Sorten gelesen.
Ich habe mich als Gärtnerin und Fachjournalistin mit diesem Thema befasst und hoffe, dass ich zur Klärung einiger Fragen etwas beitragen kann.
Die gute Nachricht: keine einzige Hosta-Sorte unterliegt in der Schweiz dem Sortenschutz. Dafür ist die Schweiz ein viel zu kleiner Markt. Wenn also von PBR (Plant Breeders Rights = Sortenschutz) die Rede ist, dann muss das in jedem einzelnen Land beantragt werden. Lasst euch also nicht durch Aussagen, die in internationalen Foren geäussert werden, verunsichern. Das Vermehren von Hostas für den privaten Austausch ist also bei allen - wirklich allen - Sorten erlaubt.
Wo kann man nun herausfinden, ob eine Hosta-Sorte ev. nicht doch dem Sortenschutz unterliegt und also nicht einfach vermehrt werden darf? Auf der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft http://www.blw.admin.ch/themen/00011/00078/ findet ihr eine Datenbank (Das aktuelle Sortenschutzregister der Schweiz).
Das aktuelle Register umfasst v.a. Nutzpflanzen, Rosen, Saisonpflanzen und z.T. auch Heilpflanzen-Sorten. Es sind bisher nur ganz wenige Staudensorten geschützt worden in der Schweiz.
Was einige Tln. des Forums als "patentiert" bezeichnen (hat übrigens gar nichts mit Patenten zu tun), ist die amerikanische Bezeichnung (R mit einem Kreis drum - habe das Zeichen nicht gefunden, sri) für "registered Trademark" und gleichbedeutend mit TM (Trade Mark). Es handelt sich also hier um einen Handelsnamen.
Die internationale Vereinbarung für die Bezeichnung von Pflanzen verlangt, dass Sortennamen und Handelsnamen unterschiedlich sein müssen. In der Praxis ist dies nicht immer der Fall, da viele Behörden weltweit über diese spezifische Regelung bei Pflanzen nicht informiert sind. Praktisch entsprechen also viele Handelsnamen auch den Sortennamen.
Dieser Punkt ist aber eigentlich nur für die kommerzielle Pflanzenvermehrung in einer Gärtnerei wichtig. Für Profis empfiehlt es sich also, nach den eigentlichen Sortennamen zu suchen (statt des Handelsnamens). Ein Beispiel: Geranium ROZANNE - korrekterweise werden Handelsnamen in Kapitälchen gesetzt und ohne Anführungszeichen. So kann die Gärtnerin erkennen, dass es sich um einen Handelsnamen handelt. Also ROZANNE heisst mit Artnamen 'Gerwat'. Kein toller Name, sicher. Wenn ich nun als Gärtnereibetrieb 'Gerwat' vermehre, stehe ich auf der sicheren Seite. Für ROZANNE besteht im übrigen in der Schweiz kein Sortenschutz.
Ich habe mich bei Fachleuten erkundigt, um diese rechtlichen Begriffe zu verstehen und hoffe, dass ich sie einigermassen verständlich (und korrekt!) weitergeben konnte.
Frühlingsgrüsse
Elisabeth
Gärtnerei Blattgrün
- hostako2’487 Beiträge24. Mai 2013Hallo Elsbeth
super Recherche. Danke
- hostako2’487 Beiträge12. Oktober 2016Mein Gott, ist es wirklich schon 12 Jahre her???