Wertminderung
7Antworten3’822Aufrufevon Gast · 27. September 2006letzter Beitrag vor 20 Jahren
- Guest27. September 2006Unsere Grundstücksgrenze verläuft schräg und nun ist es so, dass eine Ecke der Garage nun knapp 3m (und ein paar cm) Abstand vom Nachbar-Grundstück hat (halt wie bei einem Anbau). Die andere Ecke ist aber aufgrund der Schräglage etwa die 4m weg, wie sie sollte. Wir dachten, ob wir mal wegen einem Näherbaurecht fragen sollten, anstatt die Garage als Anbau anzugeben, wo man auch 3m ran könnte!?!
Nun meine Frage, könnte es nun sein, dass da eine Wertminderung entsteht für die Nachbarn, weil wir näher ran bauen wollen?
- raycecile2’603 Beiträge27. September 2006Ich denke nicht, Nebenbauten dürfen näher an die Grenze, also deklariert die Garage als Nebenbaute (max. 36-40m2 je nach Kanton) und ihr braucht kein Näherbaurecht, das ist euer gutes Recht.
Was das für den Nachbarn für Folgen hat ist nicht euer Problem denn ihr haltet die gesetzlichen Richtlinien ja ein.
Ich denke nicht dass es eine Wertminderung ist, denn ihr tragt ja kein Näherbaurecht ein sondern nützt einfach die Grenzabstände aus (was wir ja auch machen).
- Guest27. September 2006Ja, aber ich frage mich eben, was sich dabei ändert, wenn man es über ein Näherbaurecht lösen würde?
Gibt doch bestimmt Vor- und Nachteile für uns und den Nachbarn
- raycecile2’603 Beiträge27. September 2006Der Nachteil ist für euch dass der Nachbar das NBR verweigern kann, wenn er es erlaubt wird es im Grundbuch eingetragen, das kann dann eine Wertminderung bedeuten.
Also deklariert es als Nebenbaute und das Problem hat sich erledigt...
- Gizmo7470 Beiträge27. September 2006Das Problem eines Nebenbaus ist, dass es auch als Nebenbau wahrgenommen werden muss. Das heisst, er muss sich optisch vom Hauptbau absetzen (Dachlinie unterbrechen bzw. absenken). Eine einfache "Verlängerung" des Hauptbaus geht nicht, auch wenn die erlaubten m2-Zahl und Höhe eingehalten wird.
Mit einem Näherbaurecht lässt sich der Anbau optisch viel schöner ins Haus integrieren.
- Guest27. September 2006Das ist eben genau die Überlegung bei der Frage Näherbaurecht oder Anbau /emoticons/default_biggrin.png
- mbaum583 Beiträge28. September 2006Für den Nachbarn ist ein einseitiges Näherbaurecht eigentlich immer nur ein Nachteil. Daher bekommt man sowas wohl nur äusserst selten gratis. Mag sein, dass dann in 10-15 Jahren jemand an der Stelle mit dem geringeren Abstand ein Haus hinstellt anstelle der ursprünglichen Garage...
Oft lässt sich jedoch über einen gegenseitigen Eintrag diskutieren, was dann die Wertminderung je nach Lage wieder ausgleicht./emoticons/default_additional/91.gif Vielleicht wäre das eine Diskussionsbasis mit dem Nachbarn. Gerade bei Garagen hab ich auch schon gesehen, dass zwei Nachbarn diese gemeinsam bauen so dass die Grenze mitten durch läuft. Bei wenig Platz sicher auch eine Möglichkeit. Vielleicht hat Euer Nachbar ja noch keine, oder er könnte die bestehende Umnutzen (Hobbyraum, o.Ä)
- Guest28. September 2006Ein Näherbaurecht gilt aber nur für das jeweilige Baugesuch, also das heisst, wenn man das einmal gibt für dieses Baugesuch, dann kann man nicht einfach etwas anderes machen. Sonst wären die Nachbarn ja total ver...
Wir würden ein gegenseitiges geben, das wäre kein Problem, aber er kann dort eh nichts machen, da er dort eine Böschungsmauer hat...