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Werkvertrag

4Antworten1’826Aufrufevon azir69 · 22. Januar 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. azir691 Beiträge22. Januar 2011
    Wir haben mit einem Unternehmer einen Werkvertrag abgeschlossen. Der Preis ist pauschal. Nun ist meine Frage ist dies inkl. oder exkl. Mehrwertsteuer?

    Vielen Dank

  2. mack104 Beiträge28. Januar 2011
    So wie ihr es zusammen abgemacht habt.

    Sonst gibt es 100% Diskussionen!!

  3. nasche3’484 Beiträge28. Januar 2011
    Bei uns inkl MWST.Müsste eigentlich im Vertrag stehen.

  4. Pfälzer9’908 Beiträge28. Januar 2011
    Für Dich als Privatkunden/Endverbraucher sind solche Verträge immer als Bruttoverträge, also inkl. MWSt. anzusehen. Das sollte dort auch entsprechend vermerkt sein..zumindest ist dies bei den vorgedruckten Vertragsformularen so.

  5. emil172’299 Beiträge29. Januar 2011
    OR Werkvertrag, Art 373 ist ziemlich klar

    Es wird schwer, die MWSt als "ausserordentlichen Umstand" zu deklarieren. Besser ist es allemal, dies im Vertrag unmissverständlich festzuhalten (inkl "MWSt".)