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Wassereinbruch Überbauung

2Antworten1’161Aufrufevon Azzuralady · 27. Februar 2017letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. Azzuralady2 Beiträge27. Februar 2017
    Seit Jahren ist in unserer rund 10-jährigen Überbauung der Wassereinbruch ins Hausinnere, Treppenhaus und Tiefgarage ein Thema, auf das die Bauherrschaft nicht reagiert. Inzwischen ist klar, dass Kiesstreifen und Entwässerung sträflich vernachlässigt bzw. gar nicht gelegt worden sind. Eines der 5 involvierten Häuser hat dank Durchhaltevermögen erreicht, dass die Behebung dieses Mangels von der Versicherung in absehbarer Zeit nun mitgetragen werden soll. Beim 2. Haus wurde keines der Einschreiben bestätigt, beim 3. Haus hat ein schwer geschädigter Wohnungsinhaber trotz Anwalt nichts erwirken können und ist nach jahrelangen Bemühungen und finanziellen Aufwendungen zermürbt. Das alles haben wir einem dem Bauherr verpflichteten früheren Verwalter zu verdanken, der seinen Job nicht gemacht hat.

    An der Garagendecke sind durchnässte Elemente ersetzt  und die Stellen abgedichtet worden, doch sucht sich das Wasser immer neue Wege. Grabarbeiten zwecks Ursachenfindung blieben wochenlang offen und wurden wieder zugeschüttet. Im Treppenhaus dichtete der Bauherr von Innen die deutlich erkennbaren Schwachstellen ab.

    Frage:

    Wurde durch diese Massnahmen seitens der Bauherrschaft nicht die Verjährungsfrist unterbrochen?

    Ist die vom Verwalter weitergereichte Mängelrüge nicht auch auf die übrigen 4 Häuser wirksam?

    Gibt es verlässliche Analysen, die den Kostenrahmen nicht ins Unermessliche steigen lassen, um herauszufinden, wo sich das Leck befindet?

  2. emil172’299 Beiträge27. Februar 2017
    Die Fragen kann nur ein Fachanwalt rechtssicher beantworten, und das tut er nicht umsonst.

    Meine Meinung folgt, aber das nützt euch nichts, denn ihr werdet klagen müssen, um die Sache zu Ende zu bringen.

    Eine nachweislich nicht gelegte Entwässerung (Beweismittel?) wäre ein arglistig verschwiegener verdeckter Mangel und, wenn es geplant war und bezahlt aber nicht ausgeführt worden ist, auch ein Fall von Betrug. Der damalige Bauführer ist auch mit im Boot (lasst mich raten: Bauführer gab es nicht, da GU mit Mängelabtretung, der bei Erstellung des Reglements dominant war, da er alle Fristen hat verstreichen lassen, bevor die Wohnungen verkauft waren, und er also die Mehrheit hatte).

    Wenn es eine Gebäudevrsicherung gibt, müsste diese juristisch beurteilen können, ob sie den Schaden abwälzen kann. Die beschäftigen einen Stab von Fachanwälten.

    Was ich nicht verstehe: Es gibt einen Verwalter, die Hausbewohner gehen aber individuell vor? Das müsste die Eigentümerversammlung beschliessen (wenns keine ist, warum gibts dann einen Verwalter) und gemeinsam vorgehen, denn das betrifft das Gemeinschaftseigentum.

    Es kann billiger und zielführender sein, bergseitig aufzugraben und auf Kosten der Eigentümer zu reparieren, statt das Geld dem Anwalt zu bringen und das Prozessrisiko (fauler Kompromiss, Verjährung, Insolvenz des Bauträgers usw.) tragen zu müssen. Ausserdem geht es schneller.

    1× hilfreich
  3. Azzuralady2 Beiträge27. Februar 2017
    1 Einen Fachanwalt hatten wir schon. Der stellte fest, dass die Bauherrschaft nach Belieben die Verträge verfasste mit unterschiedlichem Wortlaut besonders betreffend Mängelbehebung. Fazit: kein einheitliches Vorgehen möglich

    2 Der Verwalter ist der springende Punkt: Dieser Posten hatte solange ein dem Bauherrn verpflichteten Mitarbeiter inne, just bis die Verjährungsfrist endete. Eines der 5 Häuser hat von ihm erwirkt, dass der Mangel rechtswirksam protokolliert worden ist. Ein weiteres Haus hat mehrere Einschreiben verschickt, ohne jemals eine Bestätigung für deren Empfang erhalten zu haben. Ein schwer betroffener Wohnungsinhaber, dessen Wohnung total verschimmelt ist, hat nach 5 Jahren auch über einen beigezogenen Anwalt nichts erreicht.

    Nun haben wir den Verwalter gewechselt. Er ist jung und unerfahren. Auf das Nichtanerkennen der Mängel durch die Bauherrschaft reagiert er mit einer Offerte für eine fragwürdige Analyse unter Verschweigen der Tatsache, dass diese nicht nur rund 9000 Franken kosten soll , sondern weitere Kosten mit Arbeitsvergabe etc. von 6000 Franken nach sich ziehen wird. Da die Versicherung nun (nur!) im Block B an der Realisierung des Kiesstreifens mittragen will , liegt auch eine Offerte vor in der Höhe von sagenhaften 60'000 Franken.

    Das hat mich als Delegierte bewogen, mich persönlich schlau zu machen..