Wir sind in genau in dieser Situation als Betroffene des Konkurses von HF mit fertig gebautem und fertig bezahltem Haus aber laufender Garantie. Wir haben sehr verschiedenes gehört, was in einem solchen Fall gilt... Die Profi-Auskunft, die ich bei der Rechtsberatung des HEV eingeholt habe, lautete, dass Garantieansprüche nur dann direkt vom Bauherr geltend gemacht werden können, wenn diese vom GU abgetreten wurden. Am besten mit einem Nachtrag zum Kauf- oder Werkvertrag. Ein GU ist dazu aber nicht verpflichtet. Von HF haben wir auf unser Ersuchen nach Abtretung der Garantien ein Mail erhalten, dass unser Anliegen geprüft werde. Das war anfangs März...