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Was tun im Falle eines Konkurses des GU?

5Antworten2’355Aufrufevon St. Gallen · 18. April 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. St. Gallen184 Beiträge18. April 2008
    Hallo zusammen

    Habe eine Frage, die mich beschäftigt.

    Was ist, wenn der GU kurz nach Hauskauf Konkurs geht?

    Wer übernimmt in diesem Fall die allfälligen Garantien?

    Ist es legal, wenn der Bauherr direkt zu den Handwerker geht?

    Schon mal jemand sowas mitgemacht?

    Gruss

  2. budweiser377 Beiträge18. April 2008
    Was sagt Dein GU zu den Garantieansprüchen?

    /emoticons/default_smile.png bud

  3. St. Gallen184 Beiträge18. April 2008
    Bei mir ist dieser Fall soweit noch nicht eingetroffen.. hab da nur was durch die Hintertüre erfahren, darum möchte ich micht informieren....

  4. budweiser377 Beiträge18. April 2008
    Dann Vorsicht wegen den Handwerkerpfandrechten. Habe mich schon beim letzten Beitrag darüber aufgeregt.

    /emoticons/default_smile.png bud

  5. St. Gallen184 Beiträge18. April 2008
    Ja, danke.

    Die Handwerker sind alle bezahlt.

    Es geht wirklich nur um Garantieansprüche.

  6. flureskaya465 Beiträge18. April 2008
    Wir sind in genau in dieser Situation als Betroffene des Konkurses von HF mit fertig gebautem und fertig bezahltem Haus aber laufender Garantie. Wir haben sehr verschiedenes gehört, was in einem solchen Fall gilt... Die Profi-Auskunft, die ich bei der Rechtsberatung des HEV eingeholt habe, lautete, dass Garantieansprüche nur dann direkt vom Bauherr geltend gemacht werden können, wenn diese vom GU abgetreten wurden. Am besten mit einem Nachtrag zum Kauf- oder Werkvertrag. Ein GU ist dazu aber nicht verpflichtet. Von HF haben wir auf unser Ersuchen nach Abtretung der Garantien ein Mail erhalten, dass unser Anliegen geprüft werde. Das war anfangs März...