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GU in Konkurs, kann man Handwerker für Schaden haftbar machen?

1Antwort2’550Aufrufevon Waldläufer · 15. Mai 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. Waldläufer1 Beiträge15. Mai 2010
    Unser GU ging Konkurs, 3 Jahre nach Fertigstellung des Hauses gab es einen Schaden durch eine unfachmännische Installation in der Dusche (Dichtungsmanschette bei Wasserhahn fehlte und Wasser verbreitete sich langsam durch den Boden ins untere Stockwerk), Reparatur kostete 10k. Kann man nun die Handwerker nachträglich noch haftbar machen? Oder gibt es noch eine Chance beim GU in Konkurs etwas zu machen?

  2. turbo16. Mai 2010
    Hallo

    Sieht nach verdecktem Mangel aus.

    Haftung 5 Jahre.

    Melde den Schaden beim Sanitär.

    Gruss Turbo