SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Was gilt als "Zimmer" im Baubeschrieb

1Antwort3’711Aufrufevon Park · 23. März 2012letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. Park9 Beiträge23. März 2012
    In unserem Baubeschrieb steht, dass in jedem Zimmer eine Vorhangschiene montiert wird.

    Der Architekt meint nun, damit seien nur die Kinder- und Schlafzimmer gemeint. Wir stellen uns aber auf den Standpunkt, dass z.B. auch das Wohnzimmer ein "Zimmer" ist.

    Gibt es hier eine (schriftliche) Definition, Erfahrungen oder Meinungen von euch, damit wir den Architekten überzeugen können? /emoticons/default_confused.png

    Gruss und danke

  2. ToT41 Beiträge26. März 2012
    Hallo Park

    Das stand bei uns so auch im Baubeschrieb drin. Gemeint waren alle ausgebauten bewohnbare Zimmer (Wohn-, Gäste-, Schlafzimmer, Büro, Hobbyraum). Nicht dazu gehörten Bäder, Reduit, Waschküche, Flur, etc.). Zumindest in unserem Fall. Ob es dazu eine allgemeingültige Definition gibt, weiss ich nicht, aber das kann ich mir eigentlich nicht vorestellen. Das verhält sich wie vieles im Baubeschrieb. Es ist zu ungenau beschrieben und lässt zuviele Interpretationen zu. Eigentlich sollte dort genau drinstehen, welche Räume eine Vorhangschiene bekommen.

    Gruss

    ToT