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Einordnungsparagraph

1Antwort1’342Aufrufevon Maja · 25. Januar 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. Maja1 Beiträge25. Januar 2008
    Hallo allerseits

    Im Dachstock unseres Hauses in der Stadt Zürich möchten wir einen Dacheinschnitt vornehmen um einen Balkon zu realisieren. ?Baujuristisch gesehen wäre dies möglich, dem steht aber das Stadtbauamt und der Einordnungsparagraph entgegen? war die Antwort auf unsere ersten Abklärungen beim Kreisarchitekten. Nun versuche ich die Definition des Einordnungsparagraphen zu finden, bis jetzt jedoch erfolglos. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Hat jemand Erfahrungen mit Renovationen/Umbauten in der Stadt Zürich und den nötigen Genehmigungsverfahren?

    Danke und Gruss

    Maja

  2. 22gradWest25. Januar 2008
    Hoi Maja

    Mit Einordnungsparagraph könnte die Ästhetikklausel gemeint sein. Das ist eine allgemeine Forumlierung die wohl in allen Bauregelmenten steht und besagt, dass sich ein Gebäude/Bauvorhaben gut in die Umgebung einfügen muss resp. das vorhandene Landschaftsbild nicht übermässig stören darf.

    Wie du sieht etwas das man auf den cm genau messen kann...... Ich würde mit der Bauverwaltung das Gespräch suchen um auszuloten, ob resp. was das Erscheinungsbild prägt.

    Gruss

    Marcel