Hallo zusammen
Ich bin schon lange auf der Suche nach der Antwort... Finde im Internet keine klaren Aussagen in Baugesetzen. Wann zählt ein Raum zur Ausnützungsziffer?? Der betroffene Raum ist 27 m2 gross, isoliert, hat eine Fensterfront von 8.9 m2 (Richtung Süden, OG Hanglage) ist nur von der Garage her zugänglich und wird als Fahrrad-Einstellraum deklariert.
Ich nehme an, dass der Raum so wie er jetzt ist zur Ausnützungsziffer zählt? Wie müsste er verändert werden, damit er nicht mehr gezählt wird? Hab beim Kanton TG eine Darstellung von einem Bastelraum gefunden, nicht isoliert mit Fenstern ohne Lichtschacht, der zur Ausnützungsziffer gezählt wird, aber keine genauen Angaben über Grösse der Fenster usw.
Vielen Dank für Eure Antworten / Links.
Susi
Hallo Susi
Es gibt Richtlinien für den Ausbau - Standard von Keller-, Disponibel- und Estrichräumen etc., welche nicht zur BFG angerechnet werden, in Ergänzung zu § 10, PBV:
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- Abgeschlossener Raum, ungeheizt (keine Bodenheizung, keine Heizkörper)
- Bodenbelag: Unterlagsboden roh, evtl. gestrichen oder mit kunststoffbelag (kein Parkett, Korkbelag oder Teppich o.ä.)
- Wände / Decke nur mit Grundputz oder roh gestrichen.
- Decke unter Dach: Dämmung, Dampfbremse und Lattenrost mit unbehandeltem Täfer oder rohen Gipskartonplatten.
- Fensterfläche maximal 5% der Bodenfläche.
- Minimals Elektroinstallationen (in der Regel 1 Lichtschalter mit 1 Steckdose und 1 Leuchte)
- Dachgaube in Estrich oder grössere Gibelfenster: Ausnahmebewilligung durch Baukommission möglich.
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Diese Punkte sollten alle erfüllt sein, dann zählt Dein Raum nicht zur BGF und somit zur AZ. Gedämmt darf er sein, aber was machst Du mit den Fenstern? Sieht schlecht für Dich aus.....
Gruss Michael
Hallo Michael
Danke für deine Antwort.
Wo finde ich diese Punkte im Baureglement?? Hab überall nach dieser Ergänzung gesucht, wo hast du es gefunden?
lg
susi
Hallo Susi
Das ist nicht Inhalt eines Bauelementes. Ich habe diese In Formationen bei einer schriftlichen Anfrage auf einer Gemeindeverwaltung erhalten. Ich denke, dass ein Richter (Kantonal) in einem Rekursverfahren das so definiert hat.
Gruss Michael S.
Hast du schon was passendes gefunden?