Wann haftet man bei ETW?
- Wuschel5 Beiträge13. Februar 2009Wann haftet man bei Eigentumswohnungskauf; eine bestehende ETW wird übernommen, wann haften wir/ sind verantwortlich bei kommenden Schäden und so:
Beim Unterzeichnen des Kaufvertrages?
Beim Eintrag ins Grundbuch?
- john_w641’215 Beiträge13. Februar 2009Es gibt den Begriff des Schaden/Nutzenübergangs. Dieses Datum wird normalerweise im Vertrag definiert. Weiteres weiss der Notar. Für den allgemeinen Teil haftet die Eigentümergemeinschaft - und diese hat korrekterweise eine Haftpflichtversicherung für den allgemeinen Teil abgeschlossen.