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Wann haftet man bei ETW?

1Antwort1’376Aufrufevon Wuschel · 13. Februar 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Wuschel5 Beiträge13. Februar 2009
    Wann haftet man bei Eigentumswohnungskauf; eine bestehende ETW wird übernommen, wann haften wir/ sind verantwortlich bei kommenden Schäden und so:

    Beim Unterzeichnen des Kaufvertrages?

    Beim Eintrag ins Grundbuch?

  2. john_w641’215 Beiträge13. Februar 2009
    Es gibt den Begriff des Schaden/Nutzenübergangs. Dieses Datum wird normalerweise im Vertrag definiert. Weiteres weiss der Notar. Für den allgemeinen Teil haftet die Eigentümergemeinschaft - und diese hat korrekterweise eine Haftpflichtversicherung für den allgemeinen Teil abgeschlossen.