Entscheidend ist, was für Daten auf den Garantiescheinen vermerkt sind. Denn wenn der Unternehmer nicht mehr existiert, dann ist es das Dokument, welches Dich als Berechtigter ausweist.
Ich kenne zwar sehr viele Projekt hier im Forum, weiss aber bei Dir leider nicht ob Du hier auch entspr. Themen eingestellt hattest...?
Egal, gem. Deinem Text kann man davon ausgehen, dass Du wohl mit einem GU/TU gebaut hast (bzw. eine Wohnung oder ein Haus "gekauft" hast), womit Du auch keine Garantiescheine in Händen hättest. In aller Regel beginnt die Gewährleistung mit Abnahme des Objektes. Diese ist ja meist und "relativ" zeitnahe, bzw. gleich mit dem Übergabeprotokoll, also dem Tag an dem Du die Schlüssel für das Objekt erhälst.