Also ich hoffe doch sehr, dass jeder der Land kauft sich vor dem Kauf bei der Gemeinde erkundigt und das Zonenreglement liest... ansonsten selber Schuld! Dass das (freie) Land zuerst gekauft wird, macht aus meiner Sicht schon Sinn. Wenn nicht schnell reagiert wird, wird's anderweitig verkauft...
Das ist auch so üblich. Man macht einen Vorvertrag zum Kauf und lässt sich alle notwendigen Informationen verbindlich geben. Bei neu erschlossenem Bauland und einem EFH-Projekt reicht dazu schon der Zonenplan und das Baureglement. Wer Land kauft, ohne diese Dokumente eingesehen zu haben, ist selbst schuld.
Ob es hingegen üblich ist, das Land erst zu bezahlen, wenn die Baubewilligung vorliegt, bezweifle ich. Wenn der Käufer insolvent wird oder sich das Projekt aus anderen Gründen zerschlägt, hängt der Verkäufer, wenn es erst bei Bezahlung ins Grundbuch eingeschrieben wird und der Verkäufer vorher pleite geht oder stirbt, hat der Käufer ein Problem. Die Zonenordnungen sind rechtsverbindlich, d.h. man hat Anrecht auf eine Baubewilligung im Rahmen des Zonenplans. Ich würde Land nie so verkaufen, wenn ich welches abzugeben hätte.
Wenn Du die Baueingabe gemacht hast und alles i.O. ist, könnte ja noch der Verkäufer einen Rückzieher machen.
Wenn zum Beispiel jemand kommt, der soviel mehr bezahlen würde, dass auch nach allfälligen Abzug eines Reuegeldes noch mehr für den Verkäufer übrig bleibt.
Aus einem anderen Thema interpretiere ich, dass Du kein solches Reuegeld vereinbart hast.
Also gut schauen, dass Dir niemand das Land wegschnappt. /emoticons/default_wink.png