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Vorerbe... wie geht das?

9Antworten7’380Aufrufevon bepa · 9. Oktober 2007letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. bepa17 Beiträge9. Oktober 2007
    Hallo Zusammen

    bei einer Besprechung mit dem Finanzspezialist fiel der Begriff Vorerbe. Wie muss ich mir das vorstellen? Sind das Gelder von der PK meiner Eltern oder müsste das Bargeld sein? Wie läuft das so ab?

    Hat jemand in sachen Vorerbe erfahrung?

    Danke für eure Tips

  2. Mike480 Beiträge9. Oktober 2007
    Hallo Bepa

    Wir haben einen Erbvorbezug in Landform gemacht. Meine Eltern haben Land an mich überschrieben. Im Erbfall wird mir dies am Anteil von meinem Erbe einfach dann abgezogen. Wenn ich also z.B. Fr. 100'000 erben sollte wird mir z.B. Fr. 50'000 Landwert, der jetz an mich übergegangen ist, abgezogen so dass ich nur noch Fr. 50'000 aus der Erbmasse erhalte.

    Dasselbe geht natürlich auch mit Bargeld. Auf keinen Fall kannst Du aber PK-Gelder Deiner Eltern verflüssigen!

  3. booker1’201 Beiträge9. Oktober 2007
    Hallo Mike

    Ist eigentlich klar.

    Was wäre jetzt aber der Fall wenn Deine Eltern zu schweren Pflegefällen werden würden und das "geplante" Erbe von 100'000 aufgebraucht würde bis zu deren Tod. Musst Du dann den Erbvorbezug zurückzahlen oder wie geht das ?

  4. Mike480 Beiträge10. Oktober 2007
    Das kann vertraglich geregelt werden. Bei uns ist es so, dass die anderen potentiellen Erbparteien auf einen solchen Ausgleich von vornherein verzichten.

    Aber grundsätzlich denke ich schon, dass gegebenenfalls eine Ausgleichspflicht bestehen würde. Ich bin aber auch nicht Jurist.

  5. raycecile2’603 Beiträge10. Oktober 2007
    Was wäre jetzt aber der Fall wenn Deine Eltern zu schweren Pflegefällen werden würden und das "geplante" Erbe von 100'000 aufgebraucht würde bis zu deren Tod. Musst Du dann den Erbvorbezug zurückzahlen oder wie geht das ?
    Nachdem alle Sozialeinrichtungen sparen müssen, sind die Sozialämter vermehrt dazu übergegangen die Angehörigen in die Pflicht zu nehmen, d.h. du musst für die Pflegekosten im Rahmen deiner Möglichkeiten aufkommen.

    Ein Erbvorbezug wird dabei natürlich gerne zum Anlass genommen, den Trick den Kindern vorgängig die Vermögenswerte zu vermachen haben die Sozialämter auch durchschaut.

  6. Mike480 Beiträge10. Oktober 2007
    @raycecile: Es ist klar, dass Du so natürlich nicht einfach die Sozialwerke belasten kannst. Auf der anderen Seite sagst Du auch richtig ...im Rahmen Deiner Möglichkeiten... Es ist also immer der Einzelfall zu beurteilen.

  7. raycecile2’603 Beiträge10. Oktober 2007
    Sicher, der Einzelfall wird angesehen, nur bei einem Erbvorbezug ist die Chance zur Kasse gebeten zu werden relativ gross, das war ja die Frage.

  8. Mike480 Beiträge10. Oktober 2007
    Die Chance wird kleiner, je länger der Erbvorbezug zurück liegt. Aber grundsätzlich stimme ich Dir absolut zu.

  9. Guest10. Oktober 2007
    Die Chance ist allgemein relativ gut, wenn man nicht gerade am Existenzminimum lebt...

  10. banker139 Beiträge10. Oktober 2007
    Wie geht das > siehe:

    Schenkung/Erbvorbezug - Ihre Notariate im Kanton Zürich

    Als wir damals unser erstes Haus kauften, schenkten uns beide Eltern (meine und die Schwiegereltern) je ca 20'000.-

    Ein Erbvorbezug wird teilweise gewählt, wenn es mehrere Geschwister gibt und die Eltern ihr Vermögen gleichmässig aufteilen wollen. (Sie könnten auch zu Lebzeiten jedem was schenken ;-) wenns Geld vorhanden ist.

    banker