ich bin neu hier und solangsam sehr,sehr verzweifelt.Ich fange dann mal an..Ich bin 35 und habe mit meiner jetzt Ex-Freundin ein gemeinsames Kind(Sohn,6 Monate).Zwischen uns lief vieles von Anfang an leider nicht so prickelnd.In den letzten Monaten habe ich viele Fehler gemacht..Ich bin fremdgegangen. Sie hat die kompletten Sachen und Kind eingepackt und ist nach Deutschland gefahren.(Wir wohnen in der Schweiz erst 2 Jahre und Ihre Eltern wohnen noch immer in Deutschland) M.weile sind 2,5 Monate vergangen...Ich habe vor 3 Wochen Post vom Jugendamt UND Sozialamt bekommen,weil sie zur Zeit ja nicht arbeiten kann. Sie bezieht ALGII und Elterngeld. Naja..Ich muss nach deutschem Recht an unseren Sohn 245 Euro Unterhalt zahlen und 47 Euro Betreuungsunterhalt an meine Ex-Freundin.Ist ja alles schön und gut. Aber ich habe jetzt Post von IHREM ANWALT bekommen : Sie will mehr Betreuungsunterhalt.Ich soll an Ihren Anwalt meine kompletten Unterlagen schicken,damit alles erneut und richtig berechnet wird.
Ich bin mit den Nerven am Ende. Ja,ich habe Fehler gemacht. Aber das kann Sie doch nicht einfach machen. Mir kann auch keiner sagen,wie hoch hier in der Schweiz(Sankt Gallen wohne Ich),der Selbstbehalt ist. Ich habe eine Wohnung,Auto..Kredite und Schulden auch noch aus meiner 1.Ehe abzubezahlen.
Kann mir vielleicht jemand helfen? Wie hoch ist hier in der Schweiz der Selbstbehalt?
Ich bedanke mich und freue mich auch Eure Antwort!
Eine unschöne Geschichte das, die du aber auch selber zu verschulden hast. Ich denke da musst du nun einfach durch. Am besten du nimmst dir einen Anwalt der sich auch mit dem deutschen Familienrecht auskennt und besprichst mit ihm das Ganze.
In der Schweiz ist es aber so, dass sich die Unterhaltszahlungen grundsätzlich nach den Verfügbaren mitteln des Mannes richtet. Da du aber noch schulden hast, wird das ganze nicht einfach sein.
Was meinst du genau mit Selbstbehalt? Ich kenne den Begriff eigentlich nur im Zusammenhang mit Versicherungen.
Also die Alimenten werden in der Regel so berechnet, dass deine Ausgaben aufgelistet werden. Der Rest wird dann geteilt oder wenn es nicht mehr so viel ist ihr zugeteilt. Aber das ist die Regel hier. Wenn sie in DE wohnt, dann wird sie ja kaum nach Schweizerrecht berechnet.
Mit dem schweizer Familienrecht kenne ich mich nicht aus, aber ich würde zumindest Alles versuchen, damit die Familie wieder zusammen kommt. Dein Sohn braucht dich bestimmt, seinetwegen musst du, meiner Meinung nach, alles tun um die Situation wieder auf Vordermann zu bringen. Jeder macht Fehler, Fremdgehen ist natürlich nicht soo schön aber wir sind ja bloss Menschen. Du hast deine Familie durch Leichtsinn verloren, jetzt musst du um sie kämpfen.
Es geht hier um das Wohl Eures Sohnes, von daher wird es auch in Deinem Interesse sein, dass er finanziell gut versorgt ist.
Ich kann mich nur anschließen, Du hast Euer Familienleben aufs Spiel gesetzt, da bleibt Dir nichts anderes übrig, als mit den Konsequenzen zu leben.