Ich weiss ich bin hier wahrscheinlich nicht 100%-ig richtig, hoffe jedoch trotzdem auf Hilfe von euch, oder Tipps wo ich solche Infos bekomme.
Zu meiner Situation:
Ich bin 23-jährig, wohne momentan mit meinem Vater und meiner Mutter im gemeinsamen Einfamilienhaus.
Da sich meine Eltern scheiden lassen und meine Mutter über ein geringes Einkommen verfügt, habe ich ihr angeboten mit mir eine Wohnung zu mieten. Nun sieht es so aus:
Ich, 23-jährig, angestellt mit durchschnittlichem Einkommen ziehe mit meiner Mutter, 60-jährig, 50% angestellt mit tiefen Einkommen zusammen.
Die Wohnung kostet 1360.- Franken, der Mietzins wird zur Hälfte aufgeteilt, was 680.- für jeden beträgt. Sämtliche restlichen Fix-Kosten wie Billag, Strom-Wasser, usw. werden hälftig geteilt.
Da meine Mutter über ein geringes Einkommen verfügt, hat Ihr nun das Sozialamt erzählt, dass ich ihr monatlich 550.- abgeben muss für Essen und "Putzen" abgeben MUSS. Dazu muss ich sagen, dass das Sozialamt meine Steuererklärung zur Hand nahm und das berechnet hat. Da mein Vater kein Einkommen hat, erhält meine Mutter von ihm keinerlei Unterstützung.
Nun meine Fragen:
- Weshalb kann das Sozialamt dies so auferlegen? (Ich habe ja keinerlei Unterhaltspflicht meiner Mutter gegenüber, wir sind ja zwei Parteien, wie 2 Freunde)
- Aufgrund von welcher Rechtslage stellt sich diese "Erhebung"?
- Ist das die Regel oder bin ich der "Luckenbüsser", da mein Vater keine Unterhaltszahlungen leistet?
Ich fühle mich ein wenig betrogen, da ich zu diesen Preisen genau so gut eine eigene Wohnung beziehen könnte, da sich bei mir nun alles auf fast CHF 1'500 beläuft.
Wollte meiner Mutter ja nur einen Gefallen machen aber nun wäre ich und auch sie besser dran wenn wir je eine eigene Wohnung genommen hätten, dann hätte das Sozialamt nämlich mehr bezahlt.
Finde das ganze ein wenig kurios, hoffe jemand kann mir helfen.
Das kommt mir auch etwas spanisch vor. Wie du richtig schreibst, unterstützt du ja grundsätzlich deine Mutter schon damit, dass sie zum "halben Preis" wohnen kann. Das Sozialamt geht ja beinahe davon aus, dass sie für putzen und essen aufkommt. Ich würde mir vom Sozialamt die gesetzlichen Grundlagen für deren Aussage vorlegen lassen.
Ihr seit Verwandte und eben keine Freunde. Daraus resultiert auch die Unterstützungspflicht die Du vermutlich auch zahlen müsstest, wenn Ihr beide getrennt eine Wohnung hättet. Leistungen vom Sozialamt sind ja nicht geschenkt, sondern nur eine Art Darlehen - sprich hat man Verwandte, oder kommt man später einmal zu mehr Geld/Lohn muss es zurück bezahlt werden.
Infos Sozialhilfe Verwandtenunterstützung Kt. ZH (ist aber in allen Kantonen so oder ähnlich):
Soviel ich weiß greift die Verwandtenunterstützungspflicht nur bei sehr wohlhabenden Personen. Ich würde auch den Sozialdienst nach den gesetzlichen Grundlagen fragen.
Denke auch, dass das Sozialamt versucht deine Schmerzgrenze abzutesten...
Andere Frage; wenn deine Mutter 60 ist, hat sie ein nettes Sümmchen aus den BVG-Einlagen zu Gute - die Hälfte aller Einzahlungen, die deine Eltern in den Jahren einbezahlt haben - vorausgesetzt es bestand/besteht kein Ehevertrag. Lass dich durch kompetente Stellen beraten wie du resp. deine Mutter auf dieses Geld zugreiffen kann (direkt oder indirekt).