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Umzug ins neue Heim

18Antworten3’544Aufrufevon viko · 8. Oktober 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. viko98 Beiträge8. Oktober 2009
    Hallo Zusammen

    hoffentlich kann mir jemand ein Tipp geben bezüglich Abmeldung jetzige Wohnort/Gemeinde und Anmeldung in der Gemeinde (neue Wohnsitz).

    Wir werden am 16.Dez. ins neue Heim ausziehen. Steuertechnisch war die jetzige Gemeinde günstiger. Wie ich gehört habe ist der Wohnort am 31.Dez. massgebend für die Steuern.

    Was meint ihr, wie soll ich vorgehen? Wann muss ich mich abmelden/anmelden?

    Gruss

    Viko

  2. Adi68434 Beiträge8. Oktober 2009
    erst mal: du hast richtig gehört /emoticons/default_cool.png

    bis wann hast du denn deine aktuelle wohnung gemietet?

    du wirst nicht am 16. dezember in dein neues heim einziehen, sondern erst am 1. januar 2010 /emoticons/default_wink.png

  3. viko98 Beiträge8. Oktober 2009
    Hallo Adi68

    Wohnung ist bis 16.Dez. gemietet. Was meinst du soll ich mich am 16.Dez. abmelden und ab 1.Jan. anmelden?

    Gesetzlich habe ich ja 2 Wochen für die Anmeldung.

    Gruss

    Viko

  4. Adi68434 Beiträge8. Oktober 2009
    die steuerämter reden miteinander. damit funktioniert das so nicht. wenn schon per 31.12. abmelden und per 1.1. anmelden oder halt die steuern fürs 09 am neuen ort zahlen.

    ich gehe schwer davon aus, dass nicht kontrolliert wird, ob du schon am 17.12. am neuen ort am abend licht hast oder nicht...

  5. Makassar197 Beiträge8. Oktober 2009
    Kannst Du wirklich am 16.12. ausziehen? Zahlst Du nicht bis mind. 31.12. Miete? Normalerweise kann man im Dezember gar keine Wohnung abgeben. Das ist ein Schutz für Mieter, damit niemand Weihnachten auf der Strasse verbringen muss. Ausgenommen gegenseitiges Einverständnis natürlich. Und tatsächlich ist es so, dass Du 2 Wochen Zeit hast, Dich am neuen Wohnort anzumelden.

  6. viko98 Beiträge8. Oktober 2009
    Hallo Makassar

    Das wurde mit gegenseitiges Einverständnis zwischen neue Mieter und Verwaltung entschieden.

    Gruss

    Viko

  7. Makassar197 Beiträge8. Oktober 2009
    Ok, aber die Abmeldung am alten Ort und die Anmeldung am neuen Ort müssen übereinstimmen! Du kannst Dich also am alten Ort nicht bereits per 16. abmelden und am neuen erst am 1.1. anmelden, dann zahlst Du ganz sicher die Steuern für das ganze Jahr am neuen Ort! Also Ab- und Anmeldung per gleichen Datum!!!

  8. Adi68434 Beiträge8. Oktober 2009
    Hallo Makassar

    Das wurde mit gegenseitiges Einverständnis zwischen neue Mieter und Verwaltung entschieden.

    Gruss

    Viko
    damit stellt sich natürlich die frage, per wann sich die neuen mieter in deiner wohnung anmelden /emoticons/default_additional/213.gif

  9. Arcuos2’160 Beiträge8. Oktober 2009
    damit stellt sich natürlich die frage, per wann sich die neuen mieter in deiner wohnung anmelden /emoticons/default_additional/213.gif
    Genau - wenn die jedoch aus einer Gemeinde kommen mit höhrem Steuersatz, dann wollen die bestimmt schon im 09 sich anmelden.../emoticons/default_biggrin.png
    Ich würde das locker sehen und mich selbst als "Fahrenden" deklarieren (also vom 16.12.-31.12.) - schliesslich bist Du ja während des Umzugs "auf Achse"😀. Dann am 3.1.10 Ab- & Anmelden und gut ist!/emoticons/default_wink.png

    Grüssle

    Arcuos

  10. Adi68434 Beiträge8. Oktober 2009
    Arcous, deine idee in alle ehren, aber in der praxis funktioniert das nicht. per definition begründet man dort einen (neuen) wohnsitz, wo man sich in der absicht dauernden verbleibens nieder lässt.

    und:

    der alte wohnsitz bleibt bestehen, bis ein neuer begründet wird.

    und vielleicht erübrigt sich ja die ganze diskussion, wenn man mal die effektiven steuern am neuen und am alten ort vergleicht (in schweizerfranken). danach kann man sich ja immer noch überlegen, ob es sich jetzt wirklich so lohnt, einen "schlungg" zu drehen.

  11. Arcuos2’160 Beiträge8. Oktober 2009
    ...und vielleicht erübrigt sich ja die ganze diskussion, wenn man mal die effektiven steuern am neuen und am alten ort vergleicht (in schweizerfranken). danach kann man sich ja immer noch überlegen, ob es sich jetzt wirklich so lohnt, einen "schlungg" zu drehen.
    Das meine ich doch auch - meist macht dies nicht sooo viel aus...
    Im Kt. ZH muss man sich innerhalb von 8 Tagen anmelden... wenn er am 16. zügelt, dann müsste er sich ja am 24. anmelden.... Dann ist aber Ferienzeit bei den meisten Gemeindeverwaltungen...hmm Was würde denn geschehen wenn er sich dann erst am 3.1. ab- & anmeldet?

    Grüssle

    Arcuos

  12. Adi68434 Beiträge8. Oktober 2009
    der zeitpunkt der anmeldung ist nicht gleich zu setzen mit dem zeitpunkt der wohnsitznahme.

    die frist, die du erwähnst, ist eine verwaltungsfrist. wird diese frist überschritten, können bussen wegen verspäteten anmeldens festgesetzt werden. würde diese frist nicht bestehen, hätte die behörde im prinzip ja gar keine möglichkeit, anmeldungen durchzusetzen, weil der bürger ja sagen könnte, er hätte drei jahre zeit, sich anzumelden /emoticons/default_cool.png

  13. Bär163 Beiträge8. Oktober 2009
    Hallo Viko

    In der Annahme, dass du am jetzigen Ort Mieter bis zum 31. Dezember bist, würde mich einfach am 3. Januar am neuen Ort anmelden.

    Wie sagt man? --> "Wo kein Kläger, kein Angeklagter". Wenn du nicht ein Einkommen von 5 Mio. und ein Vermögen von 30 Mia. versteuerst, wirst du wohl auch nicht das wichtigste in der Gemeinde sein.

    Im ganzen "Zügelstress" ist das An- und Abmelden wohl kaum die erste Priorität und ist halt einfach untergegangen.

    Nach "LoLa - Prinzip" wäre der "schlimmste" Fall, dass die neue Gemeinde darauf "bestehen" könnte, dass du dich per 2009 anmeldest.

    Probieren geht über studieren und in "Regensdorf" wirst du mit Sicherheit(zumindest wegen dem...) nicht landen. /emoticons/default_biggrin.png😀😀

    Gruss

    Bär

  14. habana141 Beiträge8. Oktober 2009
    Du wirst den Strom in Deiner jetzigen Wohnung ja vermutlich auch auf dem 16. abmelden (ausser Du übernimmst die Kosten des Nachmieters...) und da Strom und Steuern meistens im gleichen Haus sind, hat sich Deine Frage eh erübrigt.... /emoticons/default_wink.png

  15. foser91176 Beiträge9. Oktober 2009
    Aus beruflicher Erfahrung kann ich Euch versichern, dass Steuerämter und Elektrizitätswerke selten miteinander reden.

    Solange Du in der neuen Gemeinde nicht angemeldet bist, gilst Du in der alten Gemeinde nicht als abgemeldet. Geh Dich Ende Jahr per 2./3. Januar 2010 abmelden und gleichzeitig auf der neuen Gemeinde anmelden. Niemand wird überprüfen, ob Du nun zwei Wochen vorher umziehst.

  16. Arcuos2’160 Beiträge9. Oktober 2009
    ...Solange Du in der neuen Gemeinde nicht angemeldet bist, gilst Du in der alten Gemeinde nicht als abgemeldet. Geh Dich Ende Jahr per 2./3. Januar 2010 abmelden und gleichzeitig auf der neuen Gemeinde anmelden. Niemand wird überprüfen, ob Du nun zwei Wochen vorher umziehst.
    /emoticons/default_additional/114.gif Jep, würde ich auch so handhaben!
  17. Noa948 Beiträge9. Oktober 2009
    Wir sind dazumal Ende September ausgezogen (in eine Übergangsunterkunft) und Mitte Januar ins Haus gezogen. Und obwohl wir die Wohnung am alten Wohnort sogar verkauft haben und alles (also Strom-Wasser etc. abgemeldet), haben wir uns Ende Jahr per 31.12. abgemeldet und Anfang Jahr am neuen Ort per 1.1. angemeldet. Kein Mensch hat was gesagt, resp. was dagegen gehabt.

    Denn 1. am alten Ort kann es ihnen ja recht sein, wenn wir 3 Monate länger Steuern bezahlen und am neuen Ort sind wir ja erst im Januar eingezogen.

    Könnte einzig und alleine die Gemeinde unserer Übergangsunterkunft etwas dagegen gehabt haben, aber da waren wir zur Untermiete und haben auch nicht gross Infrastruktur genutzt, deswegen hatten wir auch kein schlechtes Gewisssen.

    Denn der Aufwand, für 3 Monate an einem dritten Ort Steuern zu bezahlen, wäre uns echt zu gross gewesen.

    Fazit: Würde mich auch per 31.12. ab und am neuen Ort per 1.1. anmelden wenn ich Du wäre.

  18. john_w641’215 Beiträge9. Oktober 2009
    Denn 1. am alten Ort kann es ihnen ja recht sein, wenn wir 3 Monate länger Steuern bezahlen und am neuen Ort sind wir ja erst im Januar eingezogen.
    Im Kanton AG besteht die Steuerpflicht immer für das ganze Jahr in der Gemeinde in der man am 31.12. angemeldet ist und somit Wohnsitz hat. Ob das dann intern Aufgeteilt wird weiss ich nicht, aber ich glaube nicht.
  19. Noa948 Beiträge10. Oktober 2009
    Im Kanton AG besteht die Steuerpflicht immer für das ganze Jahr in der Gemeinde in der man am 31.12. angemeldet ist und somit Wohnsitz hat. Ob das dann intern Aufgeteilt wird weiss ich nicht, aber ich glaube nicht.
    Wir sind aus einem anderen Kanton zugezogen /emoticons/default_smile.png