Wir haben den Entwurf für den Kaufvertrag vom Notar erhalten. Bauen werden wir im Kanton Aargau.
In diesem steht folgendes:
"Für die Übernahme des Schuldbriefes von CHF ........ haben die Käufer der Verkäuferin eine Entschädigung von CHF 500 zu bezahlen. Dieser Betrag ist zusammen mit dem restlichen Kaufpreis zu überweisen".
Folgende Fragen stellen sich uns:
- Was bringt uns dies? Wir müssen ja eh einen höheren erstellen für das Haus und nicht nur fürs Land. Somit ist dieser definitiv zu tief.
- Muss ich den übernehmen und erst noch fast 2% des Wertes dafür bezahlen?
Bei meinem Verkauf habe ich den dazu gegeben. Ich finde es vom Verkäufer ziemlich kleinlich... aber man kann ja fast alles machen (Vertragsfreiheit).
Ich frage mich nur, was passiert, wenn ihr den wirklich nicht übernehmen wollt: Kommt dann der Verkauf nicht zustande (weil der Verkäufer sich stur stellt)?
2 % des Wertes erachte ich aufgrund der Kosten bei einer Neuerstellung als eher hoch.
Zudem gehe ich davon aus, dass es sich bei dem zu übernehmenden Schuldbrief nicht um einen Register- sondern um einen Namenschuldbrief handelt. Anlässlich der allfälligen Erhöhung des Schuldbriefes wird der Notar gleich epfehlen, diesen in einen Registerschuldbrief umzuwandeln... --> zusätzliche Kosten
Wie winner bereits richtig erwähnt hat, sitzt wohl der Verkäufer am längeren Hebel...
Besten Dank für eure Antworten. Werde in dem Fall mal nachfragen, ob da noch etwas zu machen ist, aber allzu grosse Hoffnungen habe ich nicht. Wie ihr geschrieben habt, sitzt der Verkäufer wohl am längeren Hebel....