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Übernahme Instandstellungskosten

3Antworten3’210Aufrufevon scrubs97 · 28. Oktober 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. scrubs975 Beiträge28. Oktober 2009
    Hallo

    Wir haben vor einem halben Jahr ein Haus gekauft und unsere damalige Mietwohnung gekündigt. Wir erhielten von der Verwaltung schriftlich die Aufforderung, Dübellöcher nicht zu schliessen. Wir hatten 8 Dübellöcher gesamthaft (4 im Entree, Schuhschränke), 2 im Schlafzimmer (Leseleuchten) und 2 im Bad (Duschvorhangstange). Pro Dübelloch wurde der Preis von CHF 5 festgelegt. Der Vermieter vermerkte auf dem Protokoll, dass wir, falls die Dübellöcher nicht professionell verschlossen werden können, die Malerarbeiten bezahlen müssen. Da es sich um einfache Dübellöcher handelt, bin ich nicht von einer solchen Massnahme ausgegangen und habe das Abnahmeprotokoll (naiverweise) unterzeichnet. Nun haben wir eine Rechnung über CHF 500.00 erhalten /emoticons/default_eek.png. Müssen wir dies so akzeptieren?

  2. Adi68434 Beiträge28. Oktober 2009
    och, so einfach würde ich diese rechnung nicht zahlen. seit wann seid ihr denn überhaupt ausgezogen bzw. wie viel später kam die rechnung? wie lange habt ihr in der wohnung gewohnt, bzw. wann wurden diese wände das letzte mal gestrichen? habt ihr irgendwann eine rechnung für die 8 dübellöcher ? fr. 5.-- erhalten?

  3. pinkidinki175 Beiträge28. Oktober 2009
    das ist doch typisch vermieter terror

    das kennen wir schon und das gleiche problem mit den dübellöcher werden wir demnächst auf der schlichtungstelle klären lassen, nebst andere unhaltsame forderungen

    wir haben auch deswegen den abnahmeprotokoll nicht unterschrieben

    unser ehemaliger vermieter hatte uns auch mündlich verboten die dübellöcher zu zu spachteln

    ok, dann sollen sie halt die kosten selber tragen

    dazu ist noch anzumerken, das dübellöcher zu der normaler abnutzung gehört

    am besten du fragst mal bei der schlichtungstelle an deiner gemeinde, diese geben dir gerne kostenlos auskunft und sind sehr nett

    auch könntetst du die forderung abstreiten und dich in einen kostenloses schlichtungsverfahren einlassen

    du hast kein risiko und meisten sehr lehrreich

  4. Hennessy854 Beiträge28. Oktober 2009
    Hallo

    Wir haben vor einem halben Jahr ein Haus gekauft und unsere damalige Mietwohnung gekündigt. Wir erhielten von der Verwaltung schriftlich die Aufforderung, Dübellöcher nicht zu schliessen. Wir hatten 8 Dübellöcher gesamthaft (4 im Entree, Schuhschränke), 2 im Schlafzimmer (Leseleuchten) und 2 im Bad (Duschvorhangstange). Pro Dübelloch wurde der Preis von CHF 5 festgelegt. Der Vermieter vermerkte auf dem Protokoll, dass wir, falls die Dübellöcher nicht professionell verschlossen werden können, die Malerarbeiten bezahlen müssen. Da es sich um einfache Dübellöcher handelt, bin ich nicht von einer solchen Massnahme ausgegangen und habe das Abnahmeprotokoll (naiverweise) unterzeichnet. Nun haben wir eine Rechnung über CHF 500.00 erhalten /emoticons/default_eek.png. Müssen wir dies so akzeptieren?
    Fieser Trick des Vermieters. Er hat wohl auf Deine Kosten die Wand neu gemalt. Hast Du ev. Fotos der Dübellöcher gemacht, denn die Wand wurde ja zwischenzeitlich übermalt. Selbst wenn Du keine Fotos hast, so gehe ich davon aus, dass der Vermieter in der Beweislast ist. Wende Dich deshalb unbedingt an Mieterverband bzw. die zuständige Stelle in der Gemeinde und/oder an Deine Haftpflichtversicherung. Die haben das bestimmt schon dutzendweise erlebt. Bittte unbedingt fachmännischen Rat beiziehen, weil u.U. Fristen laufen. Wir hatten wegen Wohnungsumbau auch troubles mit dem Vermieter und haben sehr gute Hilfe beim MV BL/BS erhalten. Die Abnahme war dann null Problem, weil er genau wusste, auf was er sich bei uns einlässt. Jetzt müssen wir nur noch dranbleiben, weil er bestimmt "vergisst", dass wir von der laufenden Heizperiode auch noch Geld zugute haben.