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subjektiv-dringliche Verbindungen

2Antworten2’713Aufrufevon Hailqueen · 22. Juni 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. Hailqueen13 Beiträge22. Juni 2008
    Hallo zusammen

    wir interessieren und für ein Haus und haben einen Grundbuch-Auszug verlangt. Da wir hier ziemliche Laien sind, wollte ich mich erkundigen, was "Subjektiv-dringliche Verbindungen" genau bedeutet?

    herzlichen Dank und viele Grüsse

  2. turbo22. Juni 2008
    Hi

    Mit Google wurde ich auf diese Seite geschickt.

    ps: es heisst vermutlich "dingliche " nicht Dringliche"

    Hier solltest du die Profi Antwort finden.

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    Glossar

    subjektiv dingliche Verbindung

    "angemerktes" Miteigentum: Art. 32 GBV; das Miteigentum wird bei einem "herrschenden" Grundstück angemerkt. Beim in Miteigentumsanteile aufgeteilten Grundstück werden unter der Rubrik "Eigentümer" die Grundbuchblätter der "herrschenden" Grundstücke eingetragen.

    Turbo

  3. Hailqueen13 Beiträge23. Juni 2008
    Herzlichen Dank! Es heisst natürlich wirklich dinglich... lesen sollte man können 🙂