Hallo zusammen
wir interessieren und für ein Haus und haben einen Grundbuch-Auszug verlangt. Da wir hier ziemliche Laien sind, wollte ich mich erkundigen, was "Subjektiv-dringliche Verbindungen" genau bedeutet?
herzlichen Dank und viele Grüsse
Hi
Mit Google wurde ich auf diese
Seite geschickt.
ps: es heisst vermutlich "dingliche " nicht Dringliche"
Hier solltest du die Profi Antwort finden.
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Glossar
subjektiv dingliche Verbindung
"angemerktes" Miteigentum: Art. 32 GBV; das Miteigentum wird bei einem "herrschenden" Grundstück angemerkt. Beim in Miteigentumsanteile aufgeteilten Grundstück werden unter der Rubrik "Eigentümer" die Grundbuchblätter der "herrschenden" Grundstücke eingetragen.
Turbo
Herzlichen Dank! Es heisst natürlich wirklich dinglich... lesen sollte man können 🙂