Sorry, aber es ist immer noch nicht klar, was du willst. Hast du was konkretes?
Hypothek und Kredit sind nicht direkt vergleichbar. Kredite sind m.E. problemlos jederzeit zurückzahlbar. Bei Hypotheken kommt es darauf an, ob es Festhypos sind oder Variable. Bei letzteren ist eine Amortisation weniger ein Problem als bei Festhypos, wo vorzeitige Rückzahlungen sicher Kosten verursachen.
Ok wusst ich nicht das dies sich gross unterscheidet.
Wenn man fest Hypo hat ist das also nicht so einfach möglich!?
Meinst du man hat die Chance sich sowas in den Vertrag schreiben zu lassen?
Bzw weisst du was an extra Kosten anfallen würden wenn man fest Hypo frühzeitig tilgen wollte?
Also gegen 500 oder 1000 Franken "Bearbeitungsgebühr" hätte ich nichts aber wenn die einem die theoretischen Hypo Zinsen von X Jahren aufrechnen + evtl. Stafzahlungen usw usw. wird das ja ein SEHR teurer Spaß/emoticons/default_smile.png
aber wenn die einem die theoretischen Hypo Zinsen von X Jahren aufrechnen + evtl. Stafzahlungen usw usw. wird das ja ein SEHR teurer Spaß/emoticons/default_smile.png
Gruss
Genau so wird es sein, eine Vertragsklausel wird wohl keine Bank machen. Du kannst dich da etwas absichern, indem du neben Festhypotheken auch noch eine Variable machst, bei der du dann abzahlen kannst. Da musst du aber vorher genau wissen, dass du abzahlen kannst und willst, sonst kann es zinsmässig auch nach hinten losgehen....
Wie von griff schon erwähnt kommt es auf die Kreditart an:
Vertrag über fixe Laufzeit (Festhypothek, zT. auch Liborverträge):
Während der Vertragslaufzeit sind KEINE ausserordentlichen Amortisationen möglich dh. eine Rückzahlung ist erst auf das Laufzeitende möglich. In Ausnahmefällen kannst du einen Vertrag mit fester Laufzeit zwar während der Laufzeit aufheben, dies ist aber in der Regel mit ERHEBLICHEN Kosten (Die Bank verrechnet dir den engangenen Zins) verbunden!
Vertrag ohne fixe Laufzeit (Variable Hypothek, Darlehensvertrag...)
In der Regel können hier auf eine gewisse Frist hin (Details siehe jeweiligen Vertrag - zB immer auf Quartalsende) jederzeit ausserordentliche Rückzahlungen gemacht werden.