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Schwanger = Krankheit?

9Antworten3’043Aufrufevon lukas_ch · 12. August 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. lukas_ch921 Beiträge12. August 2010
    Salü zusammen

    Ist es richtig, dass wenn eine Frau während der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kann, jedoch eigentlich noch möchte, das als Krankheit gilt? Z.B. wenn man körperlich was tun muss, was fürs Kind nicht gut ist, grössere Lasten tragen oder so, dass man dann auf ärztliches Rezept zu Hause bleiben kann? Ich hab mal gehört, dass die Firma einem dann entsprechende Arbeit zuteilen muss und wenn sie das nicht kann, darf man halt zu Hause bleiben. Kennt sich da jemand im Detail aus?

    Lukas

  2. tosci2’951 Beiträge12. August 2010
    Ich frage mal unseren Rechtsdienst - er wird sich dann direkt hier äussern....

  3. lukas_ch921 Beiträge13. August 2010
    Danke dir, ist sicher eine interessante Sache die andere auch interessieren könnte......ist ja ein halber Rechtsauskunfts-Service hier /emoticons/default_icon/smile.gif

  4. Elakoya82 Beiträge13. August 2010
    Ich wurde ab der 25. SSW 50% krankgeschrieben, da ich Psychisch schwer zu nagen hatte und auch körperlich, ich hatte ständig einen harten Bauch. Ich muss dazu sagen dass ich 8 Std. am Tag stehe und schwer heben musste.

    Aber der 34. SSW blib ich dann ganz Zuhause. U.a. weil sie mich im Geschäft gemoppt haben.

    Die Zeit tat mir gut, ich wurde krankgeschrieben und bekam den vollen Lohn bis zur Geburt und 4 Monate Mutterschaftsurlaub.

    Aber wenn es mir beim nächsten mal gut geht und mich niemand "blooget" würde ich gerne bis zum Schluss arbeiten.

  5. mme15452217131 Beiträge13. August 2010
    Schwangere und stillende Mütter dürfen gemäss Art. 35a Arbeitsgesetz (ArG) nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. Eine Schwangere kann also auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben. Schwangere und stillende Mütter dürfen zudem keine beschwerliche und gefährliche Arbeiten ausführen. Gegebenenfalls hat der Arbeitgeber eine Ersatzarbeit anzubieten.

    Schwangere sind somit so zu beschäftigen, dass ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht beeinträchtigt werden. Ist die Arbeit, etwa durch das Tragen grösserer Lasten, beschwerlich, so muss der Arbeitgeber eine vergleichbare Arbeit anbieten. Kann er dies nicht tun, so hat die Schwangere einen Anspruch auf Lohnersatz.

    Die Schwangerschaft wird dabei in rechtlicher Sicht betreffend Lohnfortzahlung gleich wie die Krankheit behandelt. Während der Schwangerschaft muss der Arbeitgeber somit - wenn die schwangere Frau von der Arbeit fernbleibt - für eine beschränkte Zeit den Lohn weiterbezahlen (Art. 324a OR). Bei längerer Absenz ist dabei ein Arztzeugnis vorzuweisen, das die Arbeitsunfähigkeit belegt.

  6. Elakoya82 Beiträge13. August 2010
    Super, lieben Dank, das ist ja ein Service hier!!! *staun*

  7. lukas_ch921 Beiträge13. August 2010
    In diesem Fall können aber wohl bei längerer Abwesenheit durch Schwangerschaft auch die Ferien gekürzt werden. Das wäre ja bei anderen Krankheiten auch so.

  8. Nusserl43 Beiträge16. August 2010
    In diesem Fall können aber wohl bei längerer Abwesenheit durch Schwangerschaft auch die Ferien gekürzt werden. Das wäre ja bei anderen Krankheiten auch so.
    ja genau. die ferien werden dadurch gekürzt. allerdings kann dann der mutterschaftsurlaub nicht gekürzt werden. da gibts oft ganz komische gerüchte darum. der mutterschaftsurlaub dauert immer 16 wochen (14 davon zu 80% bezahlt) egal wie lange man vorher "krank" war.

  9. lukas_ch921 Beiträge23. August 2010
    Ist das so, dass 16 Wochen obligatorisch sind für Schwangerschaftsurlaub? Dachte es seihen nur 14 Wochen.

  10. Nusserl43 Beiträge24. August 2010
    Ist das so, dass 16 Wochen obligatorisch sind für Schwangerschaftsurlaub? Dachte es seihen nur 14 Wochen.
    ja 16 wochen sind für die unternehmen obligatorisch. aber nur 14 wochen werden bezahlt. daher gehen einige schon nach 14 wochen wieder arbeiten, damit sie keinen lohnausfall haben.