in meine einfammiílienhaus habe extreme schimmelbildung/pilze in tiefgarage,infolge defekte(gegen-gefäll) sickerleitung,obwohl alle wände von aussen isoliert sind und wände mit betonstein mauer gemauert sind-übernimmt die versicherungen etwas-merci und schönnen tag noch zäme
Wenn es sich um einen Neubau handelt, dieser noch in der Gewährleistungszeit liegt, dann haftet dafür vorrangig der Ausführende Unternehmer.. oder dessen Versicherung.