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Schenkung in Landwirtschaftszone

5Antworten4’850Aufrufevon mutz68 · 21. April 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. mutz682 Beiträge21. April 2010
    Hallo zusammen, wer kann mir weiterhelfen?

    Folgende Ausganslage: Eine nicht-Bäuerin, besitzt ein Grundstück in der Landwirtschaftszone Kanton SG (durch Erbschaft oder Schenkung innerhalb der Familie erhalten). Sie möchte das Grundstück loswerden weil Sie nach Bern gezügelt hat, es aber nicht dem Pächter (aktueller Bauernbetrieb) verkaufen müssen!

    Ich als ebenfalls nicht-Bauer kann das Grundstück auch nicht erwerben, den ich betreibe keine Landwirtschaft und der aktuelle Pächter hat immer das Vorkaufsrecht.

    Der Pächter könnte auch weiterhin das Land bewirtschaften, ich will keine Landwirtschaft betreiben. Trotzdem möchte die jetzige Besitzerin sich nicht mehr darum kümmern. Normaler Verkauf ist wie oben erwähnt aber nicht möglich.

    Nun überlege ich mir ob das Bäuerliche Bodenrecht mit einer Schenkung umgangen werden könnte!

    Wer hat diesbezüglich Erfahrungen oder kann mir eine Auskunftsstelle nennen wo ich Infos bekomme?

    Vielen Dank

  2. Domi57 Beiträge23. April 2010
    Sie möchte das Grundstück loswerden weil Sie nach Bern gezügelt hat, es aber nicht dem Pächter (aktueller Bauernbetrieb) verkaufen müssen!
    Will Sie das Grundstück also dem Pächter nicht verkaufen oder will der Pächter das Grundstück gar nicht kaufen?

    Wenn der Pächter das Grundstück kaufen will und kann (finanziell), bekommt er es. Ausser ein Verwandter des Verkäufers will das Grundstück kaufen (und selbst bewirtschaften?). An einer Umgehung durch die Schenkung glaube ich kaum.

  3. rman495 Beiträge23. April 2010
    Der Pächter hat das Vorkaufsrecht.

    Und Landwirtschaftsland kannst du eigentlich nur kaufen, wenn du dieses selber bewirtschaftest.

    Evtl. könntest du diese Parzelle folgendermassen erwerben:

    - Bestehender Pachtvertrag kündigen

    - Parzelle selber pachten und Bewirtschaften (z.B. Schafe)

    - anschliessend Parzelle kaufen da Vorkaufsrecht

    Ob du mit diesem Vorgehen wirklich durchkommst weiss ich jedoch nicht. Dies wäre sicherlich noch abzuklären, bevor du diesen Aufwand betreibst. Zudem bin ich mir nicht sicher, ob noch irgendwelche Fristen gelten, welche ein solches Vorgehen unattraktiv machen...

  4. Domi57 Beiträge23. April 2010
    - Bestehender Pachtvertrag kündigen

    QUOTE]

    Ist auch schwierig, der Pächter wird wohl auf Erstreckung der Pacht klagen und die Pacht wird zwischen 3-6 Jahre erstreckt (ausser man hat gute Gründe; wie z.B. der Pächter ist zahlungsunfähig).
  5. mutz682 Beiträge23. April 2010
    Hallo zusammen

    also mal vielen dank für die ersten inputs. Ihr habt mit allem wohl recht. Hier noch was zum klarstellen:

    Dem jetzigen Pächter will die Besitzerin es nicht verkaufen und dieser ist ebenfalls nicht interessiert es zu kaufen.

    Es geht hier nur um Besitz-wechsel! Der pächter würde bleiben und somit müsste

    der Pachtvertrag auch nicht gekündigt werden.

    Ich will dem Bauer auch nichts wegnehmen und Zeit für eigene Tiere (erst nach 6 Jahren möglich...) habe ich auch nicht.

    Die Frau will das Land einfach nicht mehr und ich würde ihr gerne sozusagen "die Last" abnehmen, weil die Wiese mein Grundstück fast vollständig umschliesst!

    Andere Ideen? merci

  6. emil172’299 Beiträge30. April 2010
    geht so:

    wenn die Parzelle klein ist, kann man sie verkaufen, wie man will. Vorkaufsrechte von Selbstbewirtschaftern gelten erst ab 2500 m2 (weniger bei Rebland und anderen Intensiv-Flächen).

    Wenn man sie an einen Nicht-Bauern verkaufen will, wird es im Amtsblatt publiziert; jeder Selbstbewirtschafter (muss als Bauer anerkannt sein, Hobby-Schafhalter gelten leider nicht), kann sie zum Ertragswert erwerben, dieser wird geschätzt und mit publiziert. Bei mehreren Bewerbern hat der Pächter oder Bewirtschafter Vorrang.

    Meldet sich keiner, wird an denjenigen verkauft, mit dem man den Kaufvertrag gemacht hat.

    Aufteilen von Parzellen in Stücke unter 2500m ist unzulässig, so kommt man also nicht drumrum.