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Schallprobleme

5Antworten1’521Aufrufevon annguyen · 5. August 2013letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. annguyen11 Beiträge5. August 2013
    Hallo zusammen

    Bitte hilf mir!

    Ich habe vor fast 2 Jahr eine Wohnung an der Kantonstrasse gekauft. (Das Gebäude ist 2011 fertig gestellt worden). Ich habe festgestellt, dass der Verkehrslärm in der Wohnung sehr laut ist. Am Anfang hat es geheisst, dass die Fenster nicht richtig eingestellt sind. Seit 17Monaten ist der Servicemonteur von Fensterlieferant Swisswindows 7mal zur Kontrolle gekommen. Ende Mai hat der Fenstermonteur mir gesagt, dass er alle gemacht hat, was kann. Ich habe die Messung mit dem Messgerät Testo 816 durchgeführt. Bei Autos 41-48; Lastwagen, Töff, Traktor 54-60 dBA). Ich habe die Probleme per Brief bei dem Bauherrn gemeldet. Am Anfang weigert er sich zu untersuchen und beheben. Dann hat er versprochen, die Probleme zu prüfen. Seit 4 Woche habe ich nicht mehr von Ihm gehört. Der zuständige Projektleiter ist auch nicht erreichbar. Was kann ich da unternehmen.

    Besten Dank

    Annguyen

  2. Pfälzer9’908 Beiträge5. August 2013
    Hallo Annguyen

    Das ursächliche Problem kann man hier, ohne Wissen um die Details und Einbausituation vor Ort, nicht wirklich beurteilen.

    Grundsätzlich solltest Du aber, ggf. mit Hilfe eines Dritten, klar vor Ablauf der Gewährleistungsfristen den Mangel korrekt beim damaligen GU melden. Hast Du die 2-jährige Abnahmen schon gehabt? Oder kommt die noch? Auf alle Fälle hast Du vermutlich nicht mehr lange Zeit dazu, bevor Du selbst die Beweislast tragen müsstest.  Daher, handle umgehend!

  3. annguyen11 Beiträge6. August 2013
    Guten Morgen Pfälzer

    Am 28 Juni 2013 habe ich die 2-jährige Abnahme gehabt. Ich habe bei der Abnahme mündlich erwähnt, aber nicht schriftlich festgehalten. 1 Woche später nach der Messung habe ich die GU einen Brief geschickt und gebeten diese Mängel in das Protokoll aufzunehmen. Am 12.07.2013 ist der GU-Chef bei mir vorbeigekommen und hat vorgeschlagen eine andere Storen einzubauen. Ich bin nicht einverstanden. Ich bin der Meinung, die neue Storen lösen die Schallprobleme in meiner Wohnung nicht. am 31.08.2013 läuft die 2-jährige Garantie ab. Muss ich noch mal einen Brief per einschreiben schicken und die Messung durch eines neutrale Akustikbüro ausführen lassen?

    Danke viel viel mal

    Annguyen

  4. maningreen717 Beiträge6. August 2013
    Lieber @Annguyen

    Wenn ich das so lese, dann sollte die Qualität der Fenster überprüft werden. Eigentlich sollten neue Fenster, an stark befahrenen Strassen mit Schallschutz versehen werden.

    Herzlichen Gruss

  5. Pfälzer9’908 Beiträge6. August 2013
    Guten Morgen Annguyen

    Wurde denn nun (vermutlich wohl nicht) der nachträgliche Mangel noch in das Abnahmeprotokoll aufgenommen... Du hast ein neues Exemplar erhalten?

    Falls nicht, solltest Du auf alle Fälle diesen Mangelpunkt noch per Einschreiben-Rückschein an den GU senden, als Ergänzung vom Protokoll vom....

    Ein Nachweis, ggf. durch Messungen, wäre Sache des GU.

    Wenn Du es nicht weisst, gehe zum Bauamt der Gemeinde/Stadt und erkundige Dich, ob es für den Bauabschnitt Auflagen/Forderungen in Bezug auf erhöhten Schallschutz gäbe?

    Diese Mindestanforderungen müssten dann letztlich auch erfüllt worden sein. Falls nicht, ist es ein Mangel der behoben werden müsste.

  6. annguyen11 Beiträge6. August 2013
    Hallo Maningreen

    Es ist leider bei mir nicht der Fall. Der GU hat nur zum Teil Schallschutzfenster eingesetzt.

    Hallo Pfälzer

    Vielen Dank für deinen Rat