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Schallmessung / Wertminderung

3Antworten4’516Aufrufevon norri750 · 29. Januar 2012letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. norri750183 Beiträge29. Januar 2012
    Hallo zusammen

    Wir liessen von der Empa eine Schallmessung an unserer ETW durchführen und siehe da, wie ich angenommen habe - nicht erfüllt.

    Die Geräusche von Bad und Küche von oben könnten behoben werden, aber der Luftschall ist auch über den erlaubten Werten.

    Laut EMPA ist das nicht einfach zubeheben, oder so gut wie gar nicht.

    Es nervt mich / uns einfach, da wir eine ETW kauften und bezahlten, die aber den Anforderungen nicht erfüllen. Gott sei Dank wohnt über uns nur ein Paar, was ist aber wenn eine Famile reinzieht?

    Ich habe nichts gegen Kinder oder dergleichen, weiss dass wir in einem Mehrfamilienhaus wohnen, also bin mir bewusst, dass es Geräusche gibt.

    Also steht die Wertminderung der Wohnung in Raume. Wie berechnet man diese? Und das ganze geht dann denke ich auch weiter, die Wertminderung muss dann auch der Bank mitgeteilt werden, was zur folge hätte, dass die Hypothk angepasst wird, und dann folgt Grundbuch?

    Bin ich da falsch, oder wie sollen wir da vorgehen?

    Besten Dank über Infos

    Gruss norri750

  2. MarcoSWRT74 Beiträge30. März 2012
    Ich bin zwar weder Jurist noch Bauprofi, intuitiv würde ich mir die Schallmessung bzw. das Nichterfüllen der erforderlichen Limiten von der EMPA schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung würde ich dem GU eingeschrieben mit Frist für eine Antwort zustellen. Der GU muss ja von Gesetzes wegen (SIA-Normen) gewisse Schall-Limiten im MFH-Bau einhalten und im GU-Vertrag sind diese mit grosser Wahrscheinlichkeit auch festgehalten. Falls der Schaden baulich nicht zu beheben ist, würde ich einen angemessenen Schadenersatz einfordern. Die Berechnung einer angemessenen Summe gibt es allenfalls Spezialisten. Ich würde aber vorerst ein Vorschlag abwarten und diesen dann prüfen lassen. Am besten mit einem Juristen (Rechtsschutzversicherung?). Der GU muss den Schaden ja vermutlich nicht selber bezahlen, da er auf die Handwerker zurückgreifen kann und diese dann einen allfälligen Schaden ihrer Versicherung anmelden können. Schlussendlich könnte es sein, dass es deren Versicherung bezahlt.

    Die Bank würde ich bestimmt nicht informieren. Sehe nicht, was dies aus den erwähnten Nachteilen bringen soll.

    Halte uns auf dem Laufenden! Viel Erfolg!

  3. turi811 Beiträge2. April 2012
    Hallo norri750

    Darf ich dich Fragen, wie viel die Schallmessung bei der Empa gekostet hat? Ich habe sehr wahrscheinlich das selbe Problem in unserer neuen ETW.

    Wie bist du weiter vorgegangen, hast du einen Bauanwalt eingeschaltet?

    Grüsse Turi81

  4. norri750183 Beiträge3. April 2012
    Hallo Turi

    Die Kosten sind für einen halbenTag 3000.- Franken gewesen. Zahlen darf es aber der Verkäufer, da wir ganz klar und schriflich das geregelt haben. Wenn die Werte in Ordnung sind bezahlen wir, wenn aber einer oder mehrer Werte nicht in Ordnung sind, bezahlt er. Wichtig auch, dass er die Messung akzeptiert und sich damit einverstanden erklärt.

    Wie es jetzt weitergeht, warten mal auf eine Stellungsnahme..... Und sonst gibt es bald nur noch den Anwalt.

    Gruss norri750