Meine Frau hat Bauland geerbt und Sie ist als Alleineigentümerin im Grundbuch festgehalten. Wir bauen mit einem Architekten ein Einfamilienhaus (Baueingabe bereits gemacht, warten auf die Bewilligung) und möchten unsere Säule 3a noch als Eigenmittel einbringen. Jetzt sagt die Bank, dass ich meine Säule 3a nicht für den Hausbau verwenden kann, da meine Frau als Eigentümerin im Grundbuchamt eingetragen ist und ich auch als Miteigentümer aufgeführt sein müsste um das Geld zu beziehen.
Frage:
1. Ist es dann so, dass das Haus welches wir zusammen bauen dann auch zu 100% meiner Frau gehören würde und ich eigentlich gar keine Ansprüche hätte?
2. Wie habt Ihr das gelöst? Hat euch der Ehepartner ohne Diskussion einen Anteil geschenkt? (so viel mir die Bank gesagt hat muss es nicht 50/50 sein, sondern mein Anteil könnte auch ganz marginal sein z.B. 1/50 oder so um das Geld zu beziehen. Die Frage ist dann aber wieder, ob dann das gemeinsam gebaute Haus mir auch nur zu 1/50 gehören würde.
Grundsätzlich gehört immer das Grundstück jemandem, das Haus hat keinen separaten Eigentümer. (Es gibt Ausnahmen, die aber für diese Frage keine Rolle spielen.) Das Haus gehört also als Bestandteil des Grundstücks deiner Frau, du kannst deine 3a nicht verwenden.
Wir hatten genau das gleiche Problem und dies mittels Ehevertrag, der sich aber nur auf das Haus bezieht, gelöst. Ehevertrag wurde dann im Grundbuch berücksichtigt.
Wir werden uns nächste Woche auch mit einem Experten treffen bzgl. Ehevertrag, möchte mich einfach noch etwas darauf vorbereiten. Wie ich Dich verstanden habe, könnte man es also so machen, dass z.B. das Haus dann beiden zu 50/50 gehören würde aber das Land nach wie vor zu 100% der Frau. Im Grundbuch würde dann festgehalten, dass die Liegenschaft je zu gleichen Teilen beiden Ehepartnern- und die Parzelle selber der Frau gehört?
Wir hatten dieselbe Situation und haben es ebenfalls mit einem Ehevertrag gelöst. So haben wir beide Miteigentum zu je 50%. Im Falle einer Scheidung ist festgehalten dass das Land zu 100% meiner Frau gehört.
Mir wurde gesagt, dass güterrechtliche Belange wie z.B. Eheverträge nicht im Grundbuch vermerkt werden. Wenn man Miteigentum von je 50% einträgt bezieht sich dies auf das Miteigentum am Grundstück. Aber das Ziel wäre ja, dass das Land nach wie vor meiner Frau zu 100% gehört und das erstellt Haus beiden zu je 50%. Dies kann man in dem Fall nicht regeln?
Oder ist es dann so, dass man im Grundbuch mit je 50/50 am Land eingetragen ist (die Frau macht dem Mann eine Schenkung von 50%) und man mit einem Ehevertrag (der nicht im Grundbuch festgehalten ist) regelt, dass z.B. bei einer Scheidung das Land zu 100% der Frau und mir 50% an der Liegenschaft zusteht?
Wir hatten den Ehevertrag damals auch nicht im Grundbuch eintragen lassen und so war meine Exfrau auch zur Hälfte am Haus beteiligt. Bei der Scheidung wurde dann der Ehevertrag mit den entsprechenden Anteilen zu Rate gezogen und ich musste den entsprechenden Anteil an sie auszahlen. Anschliessend wurde im Grundbuch mein Alleineigentum eingetragen.
Es ist so, dass ein Grundstück bei Heirat nicht automatisch in Besitz beider Ehegatten übergeht (obwohl das die nette Beraterin bei einer Grossbank gerne so hätte haben wollen). Also werde ich mich ins bestehende Haus resp. Grundstück einkaufen, so dass der Eigentumsanteil geregelt ist - sonst könte ich im dümmsten Fall plötzlich ohne Haus und Geld dastehen....