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Rückbehalt wegen noch fehlender Strasse?

7Antworten2’750Aufrufevon chfishbone · 2. August 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. chfishbone15 Beiträge2. August 2011
    Hallo liebe Forums-Gemeinde

    Ich habe eines von 5 EFHs einer Überbauung gekauft. Gebaut wird mit einem GU.

    Nun haben wir erfahren, dass die Zufahrtsstrasse noch nicht fertig gestellt wird, da noch zwei Häuser nicht verkauft sind. Erst wenn mind. eines davon noch verkauft ist und der Rohbau dann für beide gemacht wurde, dann wird auch die Strasse gemacht. Dafür habe ich Verständnis, da sonst die Bagger die Strasse nur wieder zerstören würden.

    Meine Frage ist nun aber, ob ich auf Grund der noch nicht realisierten Strasse einen Rückbehalt beim GU geltend machen kann. Gibt es hierzu irgend eine rechtliche Grundlage oder eine Empfehlung? Welchen Betrag dürfte ich zurück behalten?

    Die Strasse ist nur für zu unseren 5 Häusern und in die jeweiligen Garagenboxen.

    Vielen Dank für eure Tipps!

  2. pinkidinki175 Beiträge3. August 2011
    hallo

    was steht in deinen vertrag drinn?

    evtl. ist da eine klausel die du noch nicht bemerkst hast

  3. rman495 Beiträge3. August 2011
    War bei uns auch so. Auf drängen unsererseits erhielten wir dann eine Bestätigung der Bank, dass der GU einen Betrag XY zur Fertigstellung unserer Quartierstrasse auf einem Sperrkonto liegen hat.

    Ob das eine gängige Art ist, weiss ich nicht. Mich hatte es damals jedoch etwas beruhigt und wir gingen dies so ein....

  4. winner601’773 Beiträge4. August 2011
    Mindestens den Betrag auf einem Sperrkonto muss sein: Ihr wisst nicht, ob und wann dieser GU pleite geht.... Ich würde nie etwas bezahlen, das nicht erstellt ist.

    Worst case: Ihr bezahlt alles, GU geht pleite - keine Strasse ist gemacht: dann dürfen die (bisherigen) Anwohner nochmals bezahlen...

  5. chfishbone15 Beiträge16. August 2011
    Im vertrag steht drin, dass auf Grund der Umgebungsarbeiten kein Rückbehalt gemacht werden kann. Das steht im Abschnitt, wo es um die Begrünung geht, dass diese erst nach dem Termin gemacht wird. Für mich/uns ist die Strasse aber nicht als Umgebungsarbeit zu verstehen. Oder liegen wir da falsch? Gilt die Zufahrtsstrasse auch als Umgebungsarbeit? Dann haben wir wohl rechtlich keine Chance auf einen Rückbehalt.

    Der Tipp mit dem Sperrkonto finde ich gut. Das wäre von mir aus eine sehr gute Variante.

  6. winner601’773 Beiträge16. August 2011
    Ob rechtlich eine Chance oder nicht wäre mir ehrlich gesagt egal: Fakt ist, dass eine Leistung (noch) NICHT erbracht ist - ergo kann dafür auch kein Geld verlangt werden. Der GU wird gar nicht dagegen machen, wenn ihr das Geld auf ein Bankkonto (Sperrkonto) einzahlt.

  7. maf115 Beiträge16. August 2011
    einige Fragen:

    1. Verläuft die Strasse z.Hälfte auf den einzelnen Grundstücken, oder gibt es eine eigene Strassenparzelle?

    2. Wurde die Strasse von einem Ing. geplant und liegen bereits Offerten vor, oder ist es irgend eine Schätzung? Was wenn das dafür vorgesehene Geld nicht reicht?

    3. Denkt daran, dass die Strasse oft weniger als die Hälfte der Erschliessungsarbeiten kostet. Oft sind dei Werkleitungen (Kanalisation, Wasser etc. ) teurer - die ja meist in der Strasse eingelet werden. Legt Wert darauf, dass im Kafvertrag Geld für Strasse und werkleitungen sichergestellt wird.

    4. Der finanzielle Teil ist das eine. Wie erwähnt kann das auf einem Sperrkonto sichergestellt werden. Wenn eine solide Kostenschätzung über Strasse und Leitungen zu grunde liegt, das Erschliessungsprojekt ev. von der Gemeinde schon bewilligt ist, kann "finanziell" nicht mehr viel schiefgehen.

    5. Bedenkt, was passiert, wenn die letzten beiden Parzellen erst in 2 Jahren verkauft werden kann? Was steht zum zeitlichen Ablauf in dem Kaufvertrag? Umbedingt darauf achten, dass ein Zeitfenster defniert ist.

    6. Das Strassenbett mit den beinhaltenden Werkleitungen und eine einfach Tragschicht kann problemlos eingebaut werden. Nur die Deckschicht sollte erst am Schluss erstellt werden. Ja... sprichst du vielleicht nur von der Deckschicht? Dann ist alles nur halb so wild, ich empfehle einfach eine Sicherstellung auf einem Konto. Muss aber nicht unbedingt sein, wenn der Verkäufer einen guten Leumund und Bonität hat. Der Kaufvertrag würde ansonst ein Rechsöffnungstitel darstellen, womit er schnell pfändbar ist.

  8. Pfälzer9’908 Beiträge16. August 2011
    .. dass auf Grund der Umgebungsarbeiten kein Rückbehalt gemacht werden kann.
    Das ist zu fast 99% aller TU/GU-Verträge in der Schweiz so enthalten. Wenn man dies bei der Vertragprüfung nicht vorgängig ändert oder andere Sicherheitswege findet, dann ist das leider etwas negativ...eben gerade dann, wenn der Vertragspartner das Bauende nicht überlebt... aber wenn Du nun einfach nicht zahlen würdest, kannst Du mit Sicherheit auch die Punkte im Vertrag finden, welche dann entsprechend greifen.... dann muss man persönlich abwägen.. Sicher kannst Du es ihm nun, im Nachhinein, noch mit Sperrkonto vorschlagen... wobei ich kaum glaube, dass er da so leicht darauf eingehen wird... sonst hätte er, wissend um die Situation, solch einen Passus ja kaum in seinen Vertrag genommen.

    Ein Versuch ist es aber sicherlich wert..