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Rechtliches: Wegbeleuchtung

7Antworten8’384Aufrufevon limey · 20. Januar 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. limey20 Beiträge20. Januar 2011
    Hallo, ich weiss zwar nicht, ob dieses Thema hier her passt, aber ich würde mich trotzdem freuen, wenn ich eine Antwort bekommen würde.

    Wir wohnen seit 3 Wochen in unserem neuen Haus. Heute Nachmittag ist ein Herr aus Elektrizitätsversorgung vorbeigekommen, um uns bescheid zu geben, dass ein Wegbeleuchtung in unserer Parzelle angebracht werden soll. Morgen werden sie schon graben. Ich war nicht einverstanden. Wird doch erstens zu hell sein und zweitens unschön, da es genau neben unserer Terasse befinden wird.

    Er meinte, dass man nichts mehr ändern kann und das man das schon geplant hat.

    Nun meine Frage, kann man noch was machen? Von mir aus könnten Sie die Beleuchtung ein Meter nach links verschieben, welche nicht mehr in unserer Parzelle befindet. Oder gaaanz links, wo man sie nicht mehr so direkt sehen kann.

    Was meinen Sie dazu?

    Da es doch unser Grundstück ist, sollten wir doch damit einverstanden sein.

    Gruss Limey

  2. Fred752 Beiträge20. Januar 2011
    Wehr Dich!

    Ich weiss nicht wie sich das rechtlich verhält, ob einem eine Strassenlaterne einfach in das Grundstück gepflanzt werden kann.

    Sicher aber nicht, ohne dass Du vorher orientiert wirst und dich ev. wehren kannst.

    Einfach kommen und sagen, dass man morgen grabe, ist eine impertinente Frechheit.

    Für den Mann von der Elektrizitätsversorgung (ein Herr ist das nicht) ist dieser Weg der einfachste.

    Du kannst auch verlangen, dass die Lampe gegen Dein Grundstück abgeschirmt wird, damit das Licht nicht in Deinen Garten und ins Schlafzimmer fällt.

    Ich würd ihn morgen wegschicken.

    Gruss, Fred

  3. limey20 Beiträge20. Januar 2011
    Hallo Fred,

    Danke für die Antwort. Ich werde ihn morgen anrufen und nochmals mit ihm reden.

    Naja, ich hoffe, dass sie die Beleuchtung jedenfalls ganz am rande machen, sodass ich den Zaun so bauen lasse, sodass die Beleuchtung draussen bleibt. Ich weiss nicht, ob ich da rechtlich was machen kann. Jedenfalls kann ich dann den Garten schön gestalten.

    Naja pech gehabt.

    Gruss limey

  4. Niggi13420 Beiträge20. Januar 2011
    Hallo limey

    Also wenn im Grundbuch keine Dienstbarkeit eingetragen ist, denke ich nicht, dass die einfach auf Eurem Land eine Beleuchtung aufstellen können.

    Wir wurden vor Baubeginn durch das AEW angefragt, ob wir einverstanden wären, dass der Verteilerkasten auf unser Grundstück gestellt wird, es sei immer so schwierig, jemanden zu finden der damit einverstanden ist. Dies wurde Vertraglich festgehalten und im Grundbuch als Dienstbarkeit vermerkt.

    Nimm doch mal mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf, die können Dir vielleicht auch Auskunft geben.

  5. limey20 Beiträge21. Januar 2011
    Hallo Niggi,

    Vielen Dank für die Antwort. Heute früh habe ich gleich die Verwaltung angerufen. Sie würden das noch abklären und mir bescheid geben. Leider haben sie heute schon um 7 Uhr das Grundstück gegraben. Ich hatte also keine Zeit mich rechtlich zu erkundigen.

    Ich habe die Elektrizitätsversorgung angerufen und sie nicht erreichen können.

    Ich hoffe, es ergibt etwas positives noch. Der Garten sieht jetzt nämlich sehr klein aus🙁.

    Danke nochmals gruss limey

  6. Strippe655 Beiträge21. Januar 2011
    @limey.

    Die Vorschriften der Wegebauverordnung bei euch kenne ich leider nicht.

    Auch weiß ich nicht, ob es sich hiermit um einen Wohnweg handelt oder eine Stichstraße.

    Die Installation einer öffendlichen Straßenbeleuchtung, kann aber je nach Zustand auf Privatgrundstücken erfolgen, der Leuchtenmast kann sich daher auch auf der Grundstücksgrenze befinden, aber nur an den Rand.

    Das öffendliche Straßenbeleuchtungen Schlagschatten in Wohnungen umliegener Häuser verursachen, ist leider so.

    das hat aber ein Vorteil, so sehe ich es als Stadtmensch:

    -Wenn ich nachts mal zum WC. muß, da brauche ich kein Licht anzuschalten, weil von außen genug hereinkommt

    Strippe

  7. Mirella1’252 Beiträge22. Januar 2011
    @limey.

    Die Vorschriften der Wegebauverordnung bei euch kenne ich leider nicht.

    Auch weiß ich nicht, ob es sich hiermit um einen Wohnweg handelt oder eine Stichstraße.

    Die Installation einer öffendlichen Straßenbeleuchtung, kann aber je nach Zustand auf Privatgrundstücken erfolgen, der Leuchtenmast kann sich daher auch auf der Grundstücksgrenze befinden, aber nur an den Rand.

    Das öffendliche Straßenbeleuchtungen Schlagschatten in Wohnungen umliegener Häuser verursachen, ist leider so.

    das hat aber ein Vorteil, so sehe ich es als Stadtmensch:

    -Wenn ich nachts mal zum WC. muß, da brauche ich kein Licht anzuschalten, weil von außen genug hereinkommt

    Strippe
    Da bin ich ganz Deiner Meinung. Die kleine Quartierstrasse, die bis zu unserem Haus führt, ist eine Privatstrasse... ohne Licht. Deshalb lassen wir nachts die Aussenbeleuchtung eingeschaltet. Ohne ist es wirklich sehr dunkel und nachts unfallfrei Pipi, ohne Licht zu machen, geht leider nicht /emoticons/default_wink.png

    Mirella /emoticons/default_smile.png

  8. moralapostel54 Beiträge3. Mai 2012
    Ich kann dir nur raten: Kämpf weiter. Wenn du gewinnst müssen sie die Laterne wieder entfernen. Nur weil sie schon angefangen haben heisst das nicht das schon alles verloren ist. Gib bitte eine Rückmeldung wie es ausgegangen ist.