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Rechnung Mietobjekt

3Antworten1’690Aufrufevon urs11 · 29. April 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. urs116 Beiträge29. April 2010
    Ich bin am 25,4,09 aus einer Mietwohnung ausgezogen und die Mietmängel haben die schon von der Qaution abgezogen wobei ich noch draufzahlen konnte. Jetzt nach genau einem Jahr kommt eine Rechnung von einem Defekten Objekt. Dürfen die das in Rechnung stellen? Beim Auszug hat der Stromanschluss noch funktioniert so dass ich Licht hatte. Es ist nicht mal beschrieben welche Lampensteckdose auf der Decke defekt war.

    Bei der Weitervermietung des oben erwähnten Objektes wurden diverse Neutralleiterunterbrüche an den Deckenbrennstellen festgestellt. In vorstehender Angelegenheit stellen wir Ihnen die Arbeit der Firma ... vom 30, Oktober 2009 wie folgt in Rechnung:

    CHF 190,75.--

  2. norri750183 Beiträge29. April 2010
    Hallo Urs

    also, erstens dürften Sie die Mängel nicht direkt von der Kaution abziehen, aussert das Du eingewillig hast.

    Hast Du Deine Schäden nicht Deiner Privathaftpflicht Versicherung gemolden???

    Nachträgliche Mängel, sofern sie nicht auf der Mängelliste aufgeführt sind, dürfen nur verrechnet werden, wenn sie innert 1 Woche nach Datum

    Auszugsprotokoll mit eingeschrieben Brief bei Dir gemolden worden sind.

    Wenn das nicht der Fall ist, NICHT bezahlen.

    Rechnung zurücksenden, mit dem Vermerk, dass dieser Schaden nicht auf dem Protokoll erwähnt worden ist.

    Der Mieterschutz hilft Dir sonst weiter.

    Gruss

  3. emil172’299 Beiträge30. April 2010
    Zudem gehören Dinge wie Elektroinstallationen zu den Sachen, die der Vermieter instandhalten muss ("Das Mietobjekt ist vom Vermieter in gebrauchsfähigem Zustand zu halten"), es sei denn, er könne Dir beweisen, dass Du im vorliegenden Falle die Lampendose beschädigt hast. Eine Konstruktion wie "vorher wars noch ganz, nachher kaputt, also muss es der Mieter kaputtgemacht haben" ist kein Beweis.

    Freundlicher Hinweis auf OR Art. 256 sollte genügen. Falls er keine Ruhe gibt, lass ihn klagen.

    Es gehört leider zu den Gepflogenheiten gewisser Vermieter, die Wohnung auf Mieterkosten renovieren zu lassen, oder es wenigstens zu versuchen.

  4. urs116 Beiträge30. April 2010
    danke für die Beiträge. Ihr habt recht. Die können nicht beweisen dass ich es war weil ich es ja nicht war. Vielleicht hat ja die neue Mieterin den Schaden verursacht. Ich halte euch mal auf dem laufenden.