Ich hatte heute ein Gespräch mit einem Verantwortlichen der Post betreffend Platzierung des Briefkastens an der Grundstücksgrenze.
Er zeigte mir ein Formular, worin steht, dass dieser max. 50cm von der Grundstücksgrenze entfernt stehen darf.
Bis 2020 soll dieser Abstand auf 0 cm gesenkt werden und es ist auch geplant, dass bestehende Briefkästen umgesetzt werden müssen. Dachte erst an einen Witz, aber er meinte es Ernst [emoji35]
Bei uns hat sich der Kanton eingebracht und schlussendlich den Kürzeren gezogen (Grundstück liegt an Kantonsstrasse). Wir mussten den Briefkasten an der Grundstücksgrenze platzieren, da das Postgesetz über dem Kantonsgesetz liegt.
Wir sprachen damals kurz mit dem Briefträger und für ihn wars kein Problem, dass der Briefkasten an der Carportwand steht, ca 6m von der Strasse entfernt. Direkt an der Strasse wäre auch ziemlich doof bei uns, da nur ein Vorplatz ohne Wand von 3 Nachbarn nebeneinander.
Die Vorteile auf dem Land zu wohnen 🙂
Dann bringt mir eh die Drone die Post ins Haus! Solange sich die (Paket-)Post nicht an ihre eigenen Vorschriften haltet und immer wieder Pakete vor die Tür legt versetze ich eh nichts!
Dann holst du deine Post immer schon auf dem Amt ab? - Falls es bis dahin überhaupt noch ein Postamt gibt.
Nein, mein Pöstler ist gut erzogen und mit dem kann man noch mündliche Abmachungen treffen ohne eingeschriebene Briefe nach Bern....nur die Paketpöstler sind leider intellektuell auf tieferem Niveau, da musste ich eine andere Methode finden um sie zu erziehen...(dazu aber höchstens per PM mehr dazu 🙂 )