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Probleme PK-Vorbezug

2Antworten2’442Aufrufevon EFH9225 · 23. Juli 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. EFH92252 Beiträge23. Juli 2010 · bearbeitet
    Salü miteinander

    Wir planen ein EFH, wir möchten gerne einen PK-Vorbezug machen.

    Jedoch möchte uns die PK diesen Vorbezug vorerst verweigern, da wir mit einem GU bauen.

    Die PK stellt sich auf den Standpunkt, da wir erst nach Fertigstellung ja die Eigentümer des

    EFH sind. D.h. sie wird uns erst nach Bauvollendung den PK-Vorbezug auszahlen.

    Was meint Ihr dazu ist das zulässig, müssen wir dies einfach so akzeptieren ?

    Freundliche Grüsse

    Lina

  2. Nickout17 Beiträge23. Juli 2010
    Hallo

    Ich denke das kommt auf das Reglement der Pk drauf an. Wir haben auch mit GU gebaut und einen PK Vorbezug gemacht. Sobald wir die Bestättigung der Bank und den GU Vertrag unerschrieben haben, wurde das Geld innerhalb von 2 Wochen überwiessen. Schau doch einmal das Reglement der PK an was es dazu sagt.

    Gruss

    Nickout

  3. voumi731 Beiträge23. Juli 2010
    Hallo EFH9225

    Das kommt mir irgendwie bekannt vor. Die meisten PKs machen nicht gross Probleme (Aussage unserer Bank). Es gibt aber da (mindestens) eine PK in Zürich, welche sich auch bei uns standhaft weigerte, das Geld meiner LAP auszubezahlen. Im Reglement gibt's diesbezüglich zwei relevante Artikel. Im ersten Artikel steht, dass die PK-Gelder unter anderem für die Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum verwendet werden dürfen. Das wäre ja noch gut. Aber im zweiten Artikel steht, dass die Gelder erst beim Einzug ausbezahlt werden. Für mich stellt sich da die Frage, wie ich etwas bauen kann, wenn ich gleich von Anfang an dort wohnen muss....? Mit der Wohnsitzbescheinigung hat dann auch diese PK das Geld meiner LAP locker gemacht. Gemäss Auskunft unserer Raiffeisenbank hätte noch nie eine PK derartige Probleme gemacht. Zumal normalerweise zuerst das Eigenkapital, wozu auch das PK-Geld zählt, aufgebraucht werden sollte/muss, bevor der Baukredit zu laufen beginnt.

    Wir zogen in Erwägung, gegen die PK zu klagen. Wir verwarfen dies aber wieder, weil einerseits mit diesem schwammigen zweideutigen Reglement der Ausgang ungewiss gewesen wäre und andererseits das Verfahren zu lange gedauert hätte, um uns noch zu nützen...

    voumi