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Privatstrasse ja oder nein?

31Antworten22’084Aufrufevon sisi · 13. September 2008letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. sisi57 Beiträge13. September 2008
    Hallo zusammen

    Bei unserem Hausprojekt gibt es einen Punkt, der mich etwas verunsichert. Die Zufahrt zu unserem Grundstück wird über eine Privatstrasse zustande kommen. Diese Strasse steht bereits, da es weiter hinten noch andere Häuser hat. Nun sollen wir einen Teil der Strasse als Grundstück kaufen.

    Es hat bestimmt Vor- und Nachteile.

    So ist die Ausnützungsziffer besser, da die Grenze ja in der Strasse liegt.

    Doch wie sieht es mit Renovationen und Durchfahrtserlaubnis aus?? /emoticons/default_confused.png

    Ich meine eigentlich müssten die anderen Bewohner der Strasse, welche weiter hinten wohnen, eine Art Wegzoll verrichten. Halt wie im Mittelalter! /emoticons/default_biggrin.png

    Können wir uns eigentlich weigern einen Teil der Strasse zu kaufen, auch wenn wir über diese zu unserem Haus fahren? /emoticons/default_confused.png

    Nun warten wir erstmal auf die Pläne und werden anschliessend noch einige Änderungen und unser "Strassenproblem" mit der GU besprechen müssen.

    Danke für eure Hilfe.

    liebe Grüsse sisi

  2. wellingtonia2’316 Beiträge13. September 2008
    Hallo sisi

    Damit ihr zu eurem Grundstück kommt müsst ihr diese Strasse benützen.

    Ohne diese Strasse müsstet ihr über ein Feld zu eurem Grundstück gelangen - nehme ich an.

    Irgend jemand - meistens die Gemeinde hat in der Vergangenheit diese Erschliessungsstrasse erstellt.

    Diese Investition möchte der "Investor" nun wieder zurück haben.

    Resp. es gibt ein Strassennetz der Gemeinde in dem alle Strassen der Gemeinde sog. "Gemeindestrassen" eingetragen sind.

    Bei dieser Klärung geht es schlussendlich um die Kosten der Investition und des Unterhaltes.

    Nur eine Strasse die du selber hast bauen lassen und auch bezahlt hast ist eine Privatstrasse für deren Unterhalt bist du zuständig und darfst dafür die Strasse alleine benutzen. Bei sog. öffentlichen Strassen (Gemeindestrassen) dürfen alle diese benutzen und den Unterhalt trägt die Gemeinde. Mit den Anschlussgebühren ist dein Beitrag an die Strasse abgedeckt. Anders wenn der GU die Strasse erstellen liess. Der ist daran interessiert möglichst alles zu verkaufen.

    Ich würde hier aber abklären ob du dazu verpflichtet bist, du bist dann auch für den Unterhalt zuständig.

    Andy

  3. Maisgold181 Beiträge13. September 2008
    Hallo

    Auch bei meiner Erschliessung gehört die 'Hälfte' der Strasse zu meinem Grundstück. Ebenso ist das natürlich bei den anderen 6 Grundstücken. Wir dürfen dadurch näher an die Quartierstrasse bauen (4m ab Strassenmitte).

    Im Grundbuch ist natürlich geregelt, dass jeder den anderen über seinen Strassenteil fahren lässt. Also nichts mit Mittelalter.

    Der Unterhalt der Strasse übernehmen die Grundstück-Eigentümer. Der Kostenanteil wurde vorgängig anteilmässig geregelt.

    Also keine Probleme.

    Gruss,

  4. Bauexperte271 Beiträge13. September 2008
    Hallo sisi

    Wird eine Zugangs- oder sog. Privatstrasse über eine Parzelle geführt, die von zukünftigen Nachbarn genutzt wird, so wird im Grundbuch dazu ein Dienstbarkeitsvertrag eingetragen.

    Wichtig ist, dass genau dieser Dienstbarkeitsvertrag sehr genau gelesen und verstanden wird. Hier wird und muss alles geregelt werden, denn solche Verträge lassen sich nachher fast nie mehr ändern. Also sich dazu gut beraten lassen, mit dem Notar, Architekten und evt. Rechtsberater beiziehen und besprechen. Auch die Haftpflichtfrage sowie Schneeräumung, Unterhalt u.a. muss geregelt sein. Was steht dazu im Kaufvertrag für das Bauland...?

    Also genau prüfen und nochmals prüfen...

    Gruss Bauexperte

  5. sisi57 Beiträge13. September 2008
    Hallo wellingtonia

    Die Strasse zu unserem Grundstück wurde bereits vom GU gebaut, da diese bereits von anderen Hausbesitzern genutzt wird.

    Beim Gespräch mit dem Architekten des GU wurde uns geschickt aus dem Weg gegangen bei der Frage nach dieser Privatstrasse. Da es sich erst um ein erstes Gespräch handelte, liessen wir dies auch zu. Wir waren uns jedoch schon auf dem Heimweg bewusst, diese Frage wurde noch nicht geklärt und wird noch weitere Fragen aufwerfen.

    lieber Gruss sisi

  6. sisi57 Beiträge13. September 2008
    Lieber Bauexperte

    Den Kaufvertrag fürs Bauland haben wir noch nicht erstellen lassen, doch dies wird im nächsten Monat der Fall sein.

    Da das Grundstück frei parzelliert werden kann, ist es uns eigentlich ein Anliegen ganz auf die Strasse verzichten zu können und dafür etwas mehr Land (in Form von Garten) zu erwerben. /emoticons/default_wink.png

    Auf die Strasse möchten wir unter Anderem auch verzichten, weil noch mehrere Parzellen, welche noch nicht verkauft wurden, an dieser Strasse liegen. Wir befürchten, dass die Strasse noch sehr in Mitleidenschaft gezögen werden könnte, wenn diese Parzellen dann verbaut werden.

    Ich werde bestimmt einiges von deinem Ratschlag im nächsten Gespräch mit dem Architekten verwenden! /emoticons/default_smile.png 🙂

    lieber Gruss sisi

  7. Bauexperte271 Beiträge13. September 2008
    Hallo sisi

    Nur eine kurze Frage, geht es um eine Parzelle in Gibswil...?

    Gruss Bauexperte

  8. sisi57 Beiträge13. September 2008
    Nur eine kurze Frage, geht es um eine Parzelle in Gibswil...?

    Gruss Bauexperte
    Hallo Bauexperte

    Nein, eine am Hallwilersee.

    lieber Gruss sisi

  9. john_w641’215 Beiträge13. September 2008
    Auf die Strasse möchten wir unter Anderem auch verzichten
    Wie gedenkst du das zu Lösen, d.h. wenn du auf deinen Strassenanteil verzichtest - wie willst du zu deinem Haus kommen?
  10. sisi57 Beiträge13. September 2008
    Wie gedenkst du das zu Lösen, d.h. wenn du auf deinen Strassenanteil verzichtest - wie willst du zu deinem Haus kommen?
    Hallo John

    Ich dachte ich regle das durch einen Dienstbarkeitsvertrag, halt ähnlich wie im Mittelalter. Vielleicht bin ich auch falsch informiert, doch ich dachte es gibt die Möglichkeit von "Wegzoll". So können wir vielen Problemen aus dem Weg gehen. Die Nutzung ist vertraglich festgelegt und die damit verbundenen Kosten. So müssen wir uns nicht um Sanierungen, Strassenräumungen und solche Dinge kümmern. Gleichzeitig können wir die "verschenkten" Quadratmeter in Garten umsetzen.

    Vielleicht bin ich etwas naiv und stelle mir das ganze viel zu leicht vor, doch dies sollte doch eine Möglichkeit sein. So gehört die Strasse dann unserem Nachbar gegenüber, auf der anderen Strassenseite. Das Grundstück ist ohnehin sehr klein...

    Ob dies überhaupt machbar ist, muss bestimmt mit dem GU abgeklärt werden. Der Architekt hat im ersten Gespräch jedenfalls zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass dies nicht möglich ist. Ich halte euch auf dem Laufenden.

    lieber Gruss sisi

  11. john_w641’215 Beiträge13. September 2008
    Ich würde da auf jeden Fall einen von diesem Geschäft unabhängigen Notar/Anwalt befragen. Dieses Honorar ist vermutlich gut investiertes Geld.

  12. Maisgold181 Beiträge13. September 2008
    Hallo

    Ich denke, dass ihr hier die Sache etwas unnötig verkompliziert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für Euer Grundstück Sonderregelungen gelten.

    Auch wir haben unsere Privatstrasse während der Bauphase beschädigt. Jede Partie hat die Löcher vor seinem Haus auf eigene Kosten geflickt. Solange nicht alle Häuser stehen, wird zudem auf einen Feinbelag verzichtet.

    Ich stecke nun mitten im Bau. Ich sehe, was da alles falsch laufen könnte. Ich meine, dass Ihr Eure Energie viel mehr auf die Baurealisierung lenken solltet.

    Gruss,

  13. john_w641’215 Beiträge13. September 2008
    Vielfach ist es auch so dass die Grundstückseigentümer die Strasse bauen - wenn alle fertig sind kommt der Deckbelag und dann geht die Strasse in Gemeineeigentum über.

  14. Femianto55 Beiträge15. September 2008
    Hallo

    Falls die Strasse nicht ein eigenes Grundstück ist, geht sie nach dem BAU auch nicht in den Besitz der Gemeinde.

    Dies ist aber anzustreben, das heisst die Bedingungen sind von der Gemeinde zu erfragen.

    Alle Unterhaltsregelungen würden somit entfallen. Allerdings müssten dann die Strassengrenzabstände eingehalten werden.

    Gruss

    Femianto

  15. john_w641’215 Beiträge15. September 2008
    Hallo

    Falls die Strasse nicht ein eigenes Grundstück ist, geht sie nach dem BAU auch nicht in den Besitz der Gemeinde.

    Dies ist aber anzustreben, das heisst die Bedingungen sind von der Gemeinde zu erfragen.

    Alle Unterhaltsregelungen würden somit entfallen. Allerdings müssten dann die Strassengrenzabstände eingehalten werden.

    Gruss

    Femianto
    Danke für die Ergänzung - ist irgendwie logisch. Da ist dann halt die Frage was langfristig besser ist wenn es überhaupt möglichkeiten gibt.
  16. Zugvogel24 Beiträge15. September 2008
    Im Zweifelsfalle NEIN.

    Meine Mutter wohnt an einer Privatstrasse in Wädenswil. Wenn es irgendwelche baulichen Aenderungen gibt oder die Strasse aus irgendwelchen Gründen, vielleicht auch nach Jahren, aufgerissen werden muss (Leitungen etc.), dürft ihr mit den anderen Anwohnern und Benützern alles aus eigener Tasche privat bezahlen. Die Gemeinden verweisen einfach auf "Privatstrasse" und geben nichts dran. Das kann sehr, sehr teuer werden. Ich hatte zweimal die Möglichkeit, an einer Privatstrasse zu kaufen und habe dankend abgelehnt. Im Falle meiner Mutter hat "die Privatstrasse" bis anhin über

    Fr. 60'000.-- gekostet. Ihre von Lastwagen zerstörte Garageneinfahrt (wurde als Kehrplatz benutzt) musste sie zu 50% auch selber berappen.

    Gruss/Zugvogel

  17. john_w641’215 Beiträge15. September 2008
    Im Zweifelsfalle NEIN.

    Wenn es irgendwelche baulichen Aenderungen gibt oder die Strasse aus irgendwelchen Gründen, vielleicht auch nach Jahren, aufgerissen werden muss (Leitungen etc.), dürft ihr mit den anderen Anwohnern und Benützern alles aus eigener Tasche privat bezahlen.
    Im Prinzip ja - bloss heisst das dann auch auf das Grundstück verzichten. Weil man hat normalerweise nicht die Wahl. Wichtig scheint mir dass die Strasse nach Einbau des Deckbelags irgendwann in den besitz der Gemeinde übergehen KANN. Wenn dies nicht gegeben ist dann kann es auf Ewig teuer werden. Die Gemeinde übernimmt aber wohl nur Strassen dei eigene Parzellen sind und nur wenn fertig ist d.gh. Deckbelag eingebaut.Bei Kostend es Aufreissens bei Leitungen kommte es auf die Ursache an wer bezahlt. Beispielsweise bei Gasleitungen hat alles das Gaswerk bezahlt -die mussten soagr erst das Durchleitungsrecht erbitten...

  18. sisi57 Beiträge12. Oktober 2008
    Wow... /emoticons/default_ohmy.png ich sehe, dass die ganze Sache recht kompliziert werden kann. Leider denke ich nicht, dass die Strasse an die Gemeinde übergehen wird, da einige "Nachbarn" die Strasse für die Ausnützungsziffer brauchen. Bei uns ist es etwas anders, wir sind nicht auf die Strasse angewiesen, da unser Grundstück genug gross ist. /emoticons/default_smile.png

    Wir waren diese Woche beim Architekten und dieser will zu diesem Thema irgendwie keine Stellung beziehen. /emoticons/default_mad.png Er hat uns an den Eigentümer des Grundstücks weiterverwiesen. Diesen werde ich wohl im verlauf der Woche kontaktieren und zudem eine Kopie des Dienstbarkeitsvertrages auf der Gemeinde beantragen. Kann ich das eigentlich überhaupt? Einfach so anrufen und eine verlangen? /emoticons/default_confused.png

    Die Strasse bereitet uns zunehmend Kopfzerbrechen. Das Problem ist, das Grundstück... Es wäre einfach genial und das Projekt mit dem Architekten der absolute Traum... /emoticons/default_rolleyes.gif

    Ich werde mich wieder melden, wenn ich mehr Infos oder Fragen habe... ich bin leider etwas verwirrt, ob das wirklich alles richtig ist. Dieses Grundstück und das Projekt, es wäre zu schön wenns klappen würde....

    Habt ihr mir villeicht einige wertvolle Tipps, wie ich den Besitzer davon überzeugen kann, dass ich diese Strasse nicht will. Da noch nicht parzelliert ist, wäre es eigentlich ja auch kein Problem, ausser er will sie unbedingt mitverkaufen....

    Ich werde sicher folgende Argumente bringen:

    - nicht notwendig für die Ausnützungsziffer

    - somit keinen Nutzen

    - Nützung wäre ja eh über den Dienstbarkeitsvertrag geregelt

    Ihr merkt ich bin etwas verwirrt. /emoticons/default_ohmy.png

    schönä Abe sisi

  19. emil172’299 Beiträge13. Oktober 2008
    Wer ein Wegrecht hat, muss den Weg auch unterhalten. Umgekehrt ist Eigentum an einer streifenförmigen Parzelle, an welcher andere auf voller Breite Durchgangsrechte haben (sowas heisst dann "Strasse") nicht interessant, da der Durchgang ja immer freizuhalten ist. Wieso soll ich etwas kaufen, wenn ich nicht mehr davon habe als wenn ich es nicht kaufe? Ja, aber wieso soll der Nachbar die Strasse ganz auf sein Land nehmen, er hat ja nur Nachteile davon?

    Wenn man an der besseren Ausnützung des Bodens interessiert ist, und deshalb Privatstrassen ausscheidet, wird das Ganze zu einem Schwarz-Peter-Spiel, das man fairerweise für alle so löst, dass jeder Anstösser anteilig Strassengrund besitzt, diesen unterhält und alle anderen drüberfahren lassen muss. Das erspart dann auch das Bezahlen von Unterhaltskosten an andere. Das gleiche gilt auch für Leitungsdurchgangsrechte und -Unterhalt.

    Zweckmässigerweise sollte das alles schon bei der Parzellierung des Landes geregelt sein. Bevorzugt sind dann nur diejenigen am Ende von Sackgassen, aber das ist bei öffentlichen Erschliessungsstrassen auch so und kommt in den höheren Landpreisen zum Ausdruck.

  20. nasche3’484 Beiträge17. Mai 2010
    Wir hatten ja Eigentümmerversammlung.

    Wir haben auch eine Zufahrtsstrasse und dann die Autounterstände.

    Jetzt haben wir an der Versammlung erfahren, dass die Zufahrt nach Bauvollendung an die Gemeinde übergeht.

    Jetzt begann bei uns die Rechnerei.

    Wir haben ja das Land Haus und zusätzlich 1/11 Anteil an Weg, Unterstand,dh unser Anteil sind ca 62.9 m2.

    Unterstand ist ca 25 m2, ist auch kein Problem, aber die Restlichen m2, wäre ja dann die Strasse.

    Geht diese jetzt an die Gemeinde über, musst die unser Anteil zurückkaufen??

    Zudem, haben wir eine Fäkalpumpe, dh wenn die Strasse an Gemeinde geht, dann auch die Pumpe??