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Frage Kostenregelung bei Unterhaltsarbeiten einer Privatstrasse

2Antworten2’487Aufrufevon Patfishing · 4. April 2013letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. Patfishing3 Beiträge4. April 2013
    Frage Kostenregelung einer Privatstrasse

    Ich hätte da mal eine Frage,

    Ich bin Eigentümer einer Liegenschaft, wo von 1/9 eine Privatstrasse dazu gehört.

    Nun diese ist 30 Jährig und wir sind seit 3 Jahren hier zuhause.

    Es gibt für die Privatstrasse keine Regelung( ausser das Gesetzt)

    Meine Frage an euch:

    Gibt es wie beim Stockwerkeigentum die Möglichkeit, für diese Privatstrase ein Fonds einzurichten, sowie Regelungen/ Statuten aufsetzen die klar Regeln, wie die Gelder Verwaltet und eingesetzt werden.So das die Einzahlungen für die Sanierungen auch beim Verkauf des Hauses zu den zukünftigen Eigentümer übergehen.

    Die Idee geht soweit, das dies im Grundbuch eingetragen werden soll oder muss, damit es eine klare Sache ist.

    Das Ziel ist, Reparaturarbeiten wie Belagsanierungen etc. Bestimmen zu können und durch diesen Fonds zu finanzieren

    Bin für Eucher Feedback sehr dankbar

  2. Mic!8. April 2013
    Guten Tag

    Meines Erachtens macht das durchaus Sinn. Sie werden nämlich jetzt auch für den Teil Ihres Vorbesitzers aufkommen müssen. Wäre der Fons bereits vorhanden, hätten Sie nu die drei Jahre zu zahlen. Zudem kann damit lästiges Einfordern der einzelnen Beiträge vermieden werden.

    Normalerweise wird ein Erneuerungfonds im Reglement der Stockwerkeigentümerversammlung aufgenommen. Eine Eintragung im Grundbach macht m.E. keinen Sinn.

    Freundliche Grüsse

    Michael Wenger

  3. emil172’299 Beiträge16. April 2013
    Offenbar ist die Privatstrasse im Miteigentum, es gelten Art. 646 ff. ZGB. Da steht im Original-Gesetzestext alles wesentliche in einer sogar für gewöhnliche Menschen verständlichen Sprache.