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Plattenfugen absäuern

3Antworten3’226Aufrufevon Quattro · 28. April 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Quattro151 Beiträge28. April 2009
    Sind Plattenfugen abzusäuern, wenn im Kaufvertrag (Neubau) folgendes steht?

    Die Reinigung hat durch ein Reinigungsinstitut gemäss dem Reinigungsstandart des Hauseigentümerverbandes Zürich für Mietwohnungen zu erfolgen.

    Was meint ihr dazu? Noch ein hängiger Punkt mit unserem GU....

    Gruss

    Quattro

  2. Pfälzer9’908 Beiträge28. April 2009
    gemäss dem Reinigungsstandart des Hauseigentümerverbandes Zürich für Mietwohnungen zu erfolgen.

    Gruss

    Quattro
    Ich möchte ja den Profis nicht vorgreifen, aber ich glaube dieser Begriff sagt alles aus.

    Könnte man so interpretieren, Wohnung säubern nach Mieterwechsel.... wo ja keine Neuverlegung stattfand! Also ein absäuern von Fliesenbelägen nicht erforderlich wäre......

  3. Quattro151 Beiträge28. April 2009 · bearbeitet
    pfälzer korrekt deine annahme und vermutung bei: wohnung säubern nach mieterwechsel.

    aber: wie wohnung säubern bei neubau - neuer mieter? wohl eher absäuern...da neubau!

    diesen passus haben wir in den vertrag nehmen lassen, damit wir im allgemeinen keinen "bauputz" erhalten.

    meinst du so oder so auch ohne diesen passus, absäuern nicht pflicht? stell dir einen schwarzen boden vor mit schwarzen fugen, kannst du dir vorstellen wie der - v.a. die fugen - aussieht? ich kann mir nicht vorstellen, dass dies nicht pflicht ist...bei einem neubau einer etw und dazu noch diese ergänzung im kaufvertrag.

    dürfte interessant sein zu erfahren, wie es bei anderen hier drin "gelaufen" ist...

  4. Pfälzer9’908 Beiträge28. April 2009
    nun ja, bei den Fliesen hätte ich es einfach beim Namen genannt! Das ist die einzige Möglichkeit Unstimmigkeiten in der Begriffsdefination schon zu Beginn auszuschließen...

    Bei uns ist dies auch nicht Grundleistung. Es muss explizit vereinbart werden, da es auch einige Cent... kostet bzw. eine separate Anfahrt erforderlich macht.

    Aber auch hier gab es schon ein passendes Thema mit den unterschiedlichsten Auffassungen, ob oder ob nicht Bestandteil der Verlegung.

    Ich denke, im Zweifelsfall eher wohl nicht.... aber ich wünsche Dir starke, handfeste Argumentationen "PRO"!