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Parkettleger zusätzlich Spachteln

1Antwort1’128Aufrufevon wettmcla · 20. Dezember 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. wettmcla16 Beiträge20. Dezember 2014
    Hallo zusammen

    Ich habe von meinem Architekten verlangt, dass er beim Parkettleger über die gesamte Fläche einen Ausgleichsspachtel ausschreibt. Das ist so auch geschehen. Die Position lautet wie folgt:

    142.105: Untergrund vorbehandeln. Zementestriche, Ausgleichen von Unebenheiten bis mm 5 mit Spachtelmasse.

    Wenn diese Position über die gesamte Parkettfläche ausgeschrieben und vom Unternehmer ein Preis angegeben wurde, dann muss ich doch nicht mit Mehrkosten in der Untergrundvorbereitung rechnen, wenn der UB innerhalb der SIA-Toleranz ist, oder??? Die Position "Schleifen bis Korn sichtbar" ist auch enthalten!

    Der Parkettleger argumentiert (Offerte für 12h Schleifen à CHF 98.-/h und 250kg Spezialkleber (PU) à CHF 7.20/kg), dass er bei der besagten Position nur örtliches Anstacheln gerechnet hat. Aus meiner Sicht ist die Position aber sehr eindeutig ausgeschrieben. Was meint ihr? Weiter behauptet er, dass der UB sehr hart sei und er deswegen einen Mehraufwand habe... Das ist lächerlich, oder??

    Danke im Voraus für eure Rückmeldungen.

    Gruss wettmcla

  2. Pfälzer9’908 Beiträge20. Dezember 2014
    Hallo wettmcla

    Wie ist denn die Meinung Deines Architekten dazu?

    Wenn er die Leistung flächenbezogen ausgeschrieben hat, der Unternehmer hierzu seinen Preis einsetzte, dann muss er sich letztlich auch daran halten. Hätte er "spezielle" Fragen vor Abgabe seines Preises für die Postionen gehabt, so hätte er entsprechend beim Architekten Rücksprache nehmen sollen...  der übliche Estrich/UB dürfte hier auch keine "besondere Härte" ausweisen... was immer er damit meinen möchte...

    Entscheidend wäre allerdings die Frage, ob der Estrich/UB im Toleranzbereich der beauftragten 5mm liegt?

    Die zulässigen Toleranzen beim Estrich/UB sind da bedeutend höher.

    Wenn dem so wäre, sollte dies vorgängig geprüft und ggf., sofern zutreffend, vom Estrichleger/Unterlagsbodenbauer nachgearbeitet werden. Wie aber erwähnt, sind die hier zulässigen Toleranzen relativ hoch. Man hätte natürlich auch "vorsorglich" mit ihm eine geringere Toleranz vereinbaren können.