wir haben heute eine Abrechnung vom GU erhalten, bei dem die Position "Schützen der keramischen Belage" aufgeführt ist.
Ich gehe davon aus, damit ist diese weisse Fliesteppich gemeint, der über die fertigen Fliesen gelegt wurde.
Ist es üblich, dass diese Position einzeln verrechnet wird oder müsste das nicht im Pauschalpreis enthalten sein?
Wird dieser Schutz nicht ausgelegt, damit die Handwerker nicht aufpassen müssen, bei Ihren weiteren Arbeiten? Ist dies nicht nur ein Schutz des GU vor Entstehung von Garantieansprüchen? - Wenn dies so ist warum sind die Kosten dann nicht beim GU oder im Pauschalpreis enthalten?
Danke für euren Input. Vielleicht aus Erfahrung wie es bei euch war.
Da ich grad bei den Belägen bin. Diese Frage habe ich grade auch dem GU geschrieben aber bis die Antwort kommt dauert noch ein wenig.
Wenn ein Preis von 100.-/m² im Baubeschrieb steht welche Fläche wird dann zu diesem Preis abgerechnet?
Die effektiv verlegten Fliesen, die ich auch nachmessen kann oder evtl Alle verbrauchten Fliesen incl. Verschnitt?
Bei der Abrechnung die gerade vor mir liegt vermute ich dass incl. Verschnitt abgerechnet wird, was aber irgendwie unfair ist - warum soll ich Arbeitsstunden und Fliesenkleber etc. für Flächen zahlen, die gar nicht gefliest wurden?
Was ist in diesem Punkt üblich in der Schweiz und wie kann ich die Angaben auf der Rechnung dann gescheit prüfen?
Bei uns war das Abdecken im Preis drin. Oder besser gesagt es war gar nie ein Thema es wurde einfach gemacht ohne etwas dafür zu verlangen. Wenn wirklich das gemeint ist bei den Mehrkosten hätte ich auch Mühe damit.
Bei den Bodenbelägen wurde bei uns nach m2 gemäss Plan abgerechnet. Aber beispielsweise für die Reserveplatten wurde nichts berechnet. Wird denn bei dir ein Zuschlag für Verschnitt verrechnet oder sind die verrechneten m2 zu hoch?
Übergrosse Platten oder aufwändige Verlegeart wäre separat berechnet worden. Da wir das nicht hatten kann ich dir nicht mehr dazu sagen.
Zu den Platten. Material, so viel wie gebraucht wird. Sprich wenn du 100m2 fläche hast werden es wohl ein paar m2 mehr sein, geht meistens nie auf., da verschnitt, randplatten, material für sockelleisten, etc. Arbeit sollten dann aber 100m2 berechnet werden.
Schlaumeier gibt es, tststs. Die Abdeckung ist üblicherweise im Preis mit drin. Ansonsten hätte dich der GU vorgängig darauf aufmerksam machen müssen. Der GU hätte ja die Abdeckung einfach weglassen können und dann schauen wie er die Verunreinigungen wieder raus kriegt. Das macht allerdings keinen Sinn.
Bezüglich Verschnitt: Den gibts und das ist völlig normal. Auch hier hätte dich der GU vorgängig über allfällige Mehrkosten informieren müssen.
Die Abdeckung ist üblicherweise im Preis mit drin. Ansonsten hätte dich der GU vorgängig darauf aufmerksam machen müssen. Der GU hätte ja die Abdeckung einfach weglassen können und dann schauen wie er die Verunreinigungen wieder raus kriegt. Das macht allerdings keinen Sinn.
Genauso hab ich mir das auch gedacht. Werde hier entsprechend Reklamieren bzw. nachfragen was genau diese Position beschreibt.
Ich habe zu früh aufgeschrien - Der Schutz der Böden ist zwar auf den Mehrkosten aufgeführt aber aus Kulanz nicht in die Rechnungssumme einberechnet worden. Hätte ich bei genauem hinsehen auch selber sehen können.
Wäre noch die Frage wieso das dann überhaupt aufgeführt ist? Aber das soll mir egal sein.
Mit den Flächen bin ich noch dabei dem GU die Berechnungslogik zu entlocken. Weiteres Update folgt.
Genau deshalb. Man zeigt sich kulant, um etwas in der Hand haben zu können. "....aber wir sind ihnen ja schon beim Schutz der Keramikbeläge entgegen gekommen, und bei...... das war doch schon flott von uns..."