Wir haben die gleiche Situation - auch eine ETW und Gartenwohnung (EG)... wir nutzen den Lift kaum, da wir gleich zur Haustüre nur eine Treppe zur Garage haben und - bis jetzt - noch "sportlich" sind...
Leider müssen auch wir anteilsmässig (das wird in der Stockwerksbegründungsurkunde stehen und meist in Promillen angegeben... z.b. 180/1000 oder so) mitbezahlen, wenn der Lift ersetzt/repariert werden muss. Gleiches gilt übrigens auch für Terassen, welche als Dach gelten. Auch hier müssen alle Stockwerkeigentümer anteilsmässig mitbezahlen - wie beim Dach auch.../emoticons/default_wink.png
Natürlich könnte sowas im Speziellen anders vereinbart werden, nur werden die anderen Eigentümer sicherlich nicht zu Ihren Ungunsten so eine Klausel vereinbaren - auch wenn wir im EG sicherlich den Lift weniger beanspruchen als jemand, der im 1. oder 2. Stockwerk wohnt.
Schau am Besten mal in Eurem Vertrag nach, da muss dieser Anteil stehen. Dieser Anteil ist auch der Aufteilungsschlüssel für alle allgemein benutzten Teile des Hauses (Lift, Dach, Garage, Treppenhaus usw.).
Wenn bezüglich Liftkosten nichts anders im Stockwerkreglement vereinbart ist, gelten im Stockwerkeigentum die allgemeinen Verteilschlüssel. D.h. du musst auch beim Lift deinen prozentualen Anteil, den deine Wohung am ganzen Objekt hat, berappen.
Das selbe trifft ja z.B. auch bei der Heizung zu. Nur weil du wenig heizt, muss du bei der Heizungssanierung auch nicht weniger bezahlen.
Wir sind gerade dabei eine Eigentumswohnung zu kaufen, bei uns gibt es eine Aufteilung nach Wertquoten: je grösser die Wohnung - desto grösser die Quote. Gmeinsame Rechnungen werden dann mit diesem Schlüssel aufgeteilt.
Sollte in der Stockwerkbegründung stehen, wie Arcous geschrieben hat. Liftkosten für die EG-Bewohner sind oft nicht nachvollziehbar aber eben trotzdem zu bezahlen.
Gibt es bei Euch keinen Erneuerungsfond? Wäre von Vorteil...
Bei uns basiert die Berechnung auf einem "Mix" der Wertquote und dem jeweiligen Stockwerk. D.h. konkret, dass die Attikawohnungen 5 1/2 Zi. aufgrund der Gemsamtfläche und Volumen die höchste Wertquote haben und aufgrund des obersten Geschosses die stärkste Stockwerkbelastung haben.
Die Gartenwohnung mit 4 1/2 und im Erdgeschoss hat die tiefste Belastung.
Wie das bei euch genau geregelt ist, steht im Stockwerkeigentümerreglement. Ist für den Lift keine spezielle Regelung für die Stockwerke aufgeführt, wird alleinig die Wertquote massgebend sein, wie dies für den Erneuerungsfond auch der Fall ist.
Habe meine Wertquote überprüft und ich habe 2.6%, sogar eine Wohnung im 2. Stock hat die gleiche Quote... und wiederum eine andere im EG, die etwas weniger hat... /emoticons/default_sad.png echt pech für mich in dieser Situation../emoticons/default_additional/84.gif