Hallo Leute, ich und meine Frau sind in den letzten Wochen umgezogen und haben leider unseren geliebten Garten hinter uns gelassen, was für uns eine sehr schwere Trennung war. Allerdings ist unser neuer Garten um einiges größer, was uns aufmuntert. 🙂
Nun sind wir dabei unseren neuen Garten aufzubauen. Um die zwei kleinen Blumenbeete beim Eingang in den Gartenbereich haben wir uns schon gekümmert. Mir gefällt das immer gut, wenn die Gäste direkt beim Klingeln einen schönen Garten bewundern können. Nun aber zu den größeren Aktionen: Wir planen ein großes Gewächshaus aufzustellen was ca. 380 x 370 groß sein soll und hauptsächlich aus Glas besteht. So im Stile des Java von Lasita Maja mit großer Schiebetür von http://www.gartenmoebel.de/. Könnt ihr euch anschauen, wenn ihr dort auf Gartenhäuser geht und nach dem Namen sucht oder auf Seite 3 geht. Mir gefällt es echt gut, ich schaue mir solche Dinge aber gerne im voraus vor Ort an. Vor allem, da unseres ja etwas kleiner wäre, und wer weiß wie das dann wirkt. Allerdings wurde wir in der Umgebung nicht fündig als Neuling hier. Findet man vielleicht sonst wo welche im Netz in der Größe oder wäre es zu empfehlen zu einem Schreiner zu gehen? Was kostet denn so was als Individualanfertigung?
Gibt auch grosse Gewächshäuser die wie Zelte aufgebaut sind, mit Stecksystem und Plastikfolien ist etwas günstiger, leichter und man braucht soviel ich weiss keine Baugenemigung[emoji12]
Brainstormingist eine von Alex F. Osborn 1939 erfundene und von Charles Hutchison Clark weiterentwickelte Methode zur Ideenfindung, die die Erzeugung von neuen, ungewöhnlichen Ideen in einer Gruppe von Menschen fördern soll.
Aso dachte wenns bewegbar ist hat sich das mit der Genemigung erledigt aber in demfall bin ich da fallsch sorry
Diese Abgrenzung machen die Gebäudeversicherungen, mit dem kantonalen Baugesetz sieht's aber meist anders aus...
Was du ansprichst, ist "Fahrhabe" oder "Fahrnisbauten" - gemeint sind aber nur vorübergehende Einrichtungen, die dann auch wieder entfernt werden, wenn der Zweck erfüllt ist (ein Zelt zum Beispiel)
Hab mal schnell nachgeschaut in BL, da ist es noch ein bisschen strenger als bei uns:
- Bewilligungsfrei sind "Im ortsüblichen Rahmen Anlagen der Garten- oder Aussenraumgestaltung wie Wege, Treppen, Brunnen, Teiche, offene, ungedeckte Sitzplätze, Gartencheminées, Sandkästen und Planschbecken sowie ungedeckte Autoabstellpätze etc.;"
- Die "kleine Bewilligung", also im vereinfachten Verfahren über die Gemeinde ohne Bauausschreibung, brauchen
"freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m² Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2,50 m ab bestehendem Terrain aufweist."
So, das war die abendliche Portion Gesetzestexte 😀
Nein, viel Spielraum ist da nicht - zumal allen voran meist die Nachbarn nicht erbaut sind, wenn man ihnen ein Gewächshaus vor die Nase setzt, da ist es dann auch egal, ob es ein fester Bau oder ein labbriges Folienhaus ist 🙂