Nebenkosten abrechnen
2Antworten2’363Aufrufevon Gast · 16. Februar 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
- hermanita16. Februar 2010Hallo zusammen
Ich hab ein kleines Problem. Ich weiss nicht recht, wie ich die Nebenkosten für unsere Mieterin abrechnen soll. Wir haben ein EFH mit einer kleinen Wohnung drin, die wir vermieten. Es heizt:
- die Wärmepumpe (hier kann ich die Std der Wärmepumpe in kwh umrechnen und so die ungefähren Kosten ausweisen)
- der Holzofen, der einerseits unser Wohnzimmer beheizt und andererseits überschüssige Energie in den Boiler liefert (Kosten des Holzeinkaufs teilen?)
- die Solarenergie
Wie kann ich die Kosten aufteilen. Auf die m2 schauen? Dabei gibt es jedoch auch wieder zu bedenken, dass die Mieterin alleine und wir zu viert (zwei Erwachsene, 2 Kleinkinder) sind.
Hat jemand schon Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht? Vielenk Dank für Eure Antworten!
- Adi68434 Beiträge17. Februar 2010ich vermute mal, wie du es auch machst, wird es falsch sein. ganz einfach, weil es nur schätzwerte sein werden. genau so gut - und das empfehle ich dir in diesem fall - ist eine pauschale abrechnung der nebenkosten.
versuch mal deine drei vorschläge in zahlen umzumünzen und nimm einen vernünftigen durchschnittswert und such dann das gespräch mit deiner mieterin und erläutere ihr deine berechnungen. wenn deine forderung nicht überrissen ist, so sollte eigentlich allen geholfen sein.
nicht vergessen: gegebenenfalls halt noch ne kleine mietvertragsänderung vornehmen.
- Scholdei17. Februar 2010Grüezi Hermanita
Ich kann Adi68 nicht ganz beipflichten, ?Pauschal? ist für mich schon mal aus Grundsatz ein Reizwort. Ich habe die Erfahrung gemacht (und das Mietrecht entwickelt sich leider in diese Richtung), dass Pauschalkosten zuwenig Flexibilität bieten und den Vermieter schnell Geld kosten können.
Was steht denn im Mietvertrag welche Kosten abgerechtet werden?
Die angesprochene Personenbelegung kann berücksichtigt werden. Da Sie nur zwei Wohneinheiten im Haus haben und es somit recht überschaulich ist, könnte eine Gewichtung nach Personen sogar in Betracht gezogen werden. Bei Mehrfamilienhäusern würde ich davon abraten, da ansonsten die Verteilschlüssel immer angepasst werden müssten.
Die Autoren vom ?akutellen Mietrecht für die Praxis? Lachat/Stoll/Brunner gehen davon aus, dass (sofern keine Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung erstellt wird) die Heizkosten nach Kubikinhalt oder Grundfläche der beheizten Räume verteilt werden. Für Nebenkosten soll eine Unterscheidung zwischen neutralen (z.B. Hauswart,
Allgemeinstrom, Gartenunterhalt, TV, Lift, Serviceabo's, etc.) und neutralen (Wasserzins, Abwasser- und Kehrichtgebühren) Kosten erfolgen.
Alles unklar? /emoticons/default_wink.png
Freundliche Grüsse
Markus Scholdei